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Keine Kürzungen bei der Verbraucherzentrale Hessen!

Stand:
Die hessische Landesregierung plant, die Mittel für die Verbraucherzentrale für das Jahr 2026 drastisch zu kürzen. Die Verbraucherzentrale müsste in diesem Fall Personal abbauen, Beratungsstellen schließen und ihr Leistungsspektrum reduzieren.
Grafik: Eine Hand hält ein Megafon

Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen hält dies besonders im Hinblick auf die aktuelle politische Lage für eine grundlegend falsche Entscheidung und fordert, dass die Landesregierung die geplanten Kürzungen zurücknimmt. 

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Resolution der Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen

Keine Kürzungen bei der Verbraucherzentrale Hessen! 

Die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Hessen ist entsetzt, dass die hessische Landesregierung im zweiten Jahr in Folge plant, die Mittel der Verbraucherzentrale trotz steigendem Bedarf drastisch zu kürzen. Im Haushaltsplan des Landes Hessen ist für das Jahr 2026 vorgesehen, dass die Verbraucherzentrale Hessen 600.000 Euro weniger erhält als in den Vorjahren. Dies entspricht einem Sechstel der institutionellen Förderung. Gleichzeitig ist mit Mehrkosten wegen der zu erwartenden Steigerung tariflicher Entgelte zu rechnen. Die Mitgliederversammlung ist besorgt, dass die absehbare Unterfinanzierung von mindestens 840.000 € sehr einschneidende Maßnahmen erfordern würde. Die Verbraucherzentrale müsste in erheblichem Umfang Personal abbauen, Beratungsstellen schließen und ihr Leistungsspektrum deutlich einschränken. 

„Dynamisierung“ nach unten?

Die Mitgliederversammlung kritisiert, dass die beabsichtigte Kürzung den politischen Zielen der Landesregierung widerspricht, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und gegen die Aussage des Koalitionsvertrages steht, der eine „Dynamisierung“ der Förderung der Verbraucherzentrale vorsieht. Die Mitgliederversammlung hatte nicht erwartet, dass mit dem Begriff „Dynamisierung“ eine Spirale nach unten eröffnet werden sollte. 

Für die Mitgliederversammlung heißt „Dynamisierung“ vielmehr, dass Tarifsteigerungen über mehrjährige Förderpläne ausgeglichen werden, damit die notwendige Planungssicherheit entsteht. Das wäre ein Schritt zu einer bedarfsgerechten und moderneren Finanzierung der Institution Verbraucherzentrale Hessen. 

Vertrauensschutz 

Die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale wurde im Jahr 2023 um 600.000 Euro angehoben, was die Mitgliederversammlung sehr begrüßt hatte. Die Verbraucherzentrale konnte darauf vertrauen, dass ihr diese Erhöhung der institutionellen Förderung langfristig zufließen sollte. Dies unabhängig davon, aus welchem Haushaltstitel dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Mittel zugewiesen wurden.

Im Zuwendungsbescheid für das Jahr 2023 heißt es wörtlich:

„ ... wird Ihnen für das Jahr 2023 eine Landeszuwendung zur institutionellen Förderung in Höhe von 3.205.000, - EUR als Festbetragsfinanzierung bewilligt. Die Bewilligung und die Bereitstellung der Mittel erfolgt zulasten des Buchungskreis 2895, Kapitel 0923, Förderprodukt 07 a, für die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Hessen e. V. im Haushaltsjahr 2023.“ 

Eine Befristung der Erhöhung der Fördermittel in 2023 war aus diesem Bescheid und aus dem für das Folgejahr 2024 nicht erkennbar. Auch war nicht ersichtlich, dass die Erhöhung aus einem einmaligen Fördertopf nur für die Jahre 2023 und 2024 erfolgte. Vielmehr wurde mit den Bescheiden eine langfristige Anhebung des Stellenplans der Verbraucherzentrale genehmigt. Für die Mitgliederversammlung ist die Reduktion der Fördersumme um 600.000 € eine erhebliche Kürzung der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale Hessen und kein Auslaufen einer befristeten zusätzlichen Finanzierung. Dies steht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. 

Gesellschaftliche Bedeutung der Verbraucherzentrale 

Die Kürzung missachtet die Bedeutung der Arbeit der Verbraucherzentrale. In schwierigen Zeiten benötigen Menschen Institutionen, denen sie vertrauen. Eine solche Institution ist die Verbraucherzentrale. Nach einer Untersuchung von Infratest ist die Verbraucherzentrale direkt nach der Polizei und der Stiftung Warentest an dritter Stelle die Institution, der die Menschen im Land vertrauen.1 Die Mitgliederversammlung erwartet, dass diese starke Stellung, die sich die Verbraucherzentrale Hessen erarbeitet hat, von der Landesregierung gewürdigt und nicht aus haushalterischen Erwägungen aufgegeben wird. 

Hessen Schlusslicht bei der Förderung der Verbraucherzentralen 

Die geplante Kürzung der institutionellen Förderung wird dazu führen, dass die Verbraucherzentrale Hessen, gerechnet auf die Förderung pro Einwohner im Land, mit 0,45 Euro zu den drei am schlechtesten finanzierten Verbraucherzentralen aller Bundesländer gehören würde. Im bundesweiten Schnitt liegt die Förderung der Verbraucherzentralen bei 0,81 Euro pro Einwohner im Jahr 2025. Die Mitgliederversammlung fordert den Haushaltsgesetzgeber auf, von Kürzungen bei der Verbraucherzentrale Hessen abzusehen und eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen, die der Bedeutung der Arbeit der Verbraucherzentrale für die Menschen in Hessen gerecht wird. 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 17.12.2025