Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Reisen mit der Bahn weiterhin für alle ermöglichen

Pressemitteilung vom
Verbraucherverbände fordern: Keine Benachteiligung bei Bahnreisen
Ein ZUg steht auf einem Gleis im Bahnhof, ein einzelner Passagier versucht einzusteigen

Die Verbraucherzentrale Hessen, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und weitere mitzeichnende Verbände appellieren an die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG, niemanden durch die Digitalisierung im Vertrieb von Bahnreisen zu benachteiligen oder gar auszuschließen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zwischen digitalen und analogen Lösungen wählen können.

Off

Martha F. aus Dietzenbach lebt von einer kleinen Rente und freut sich jedes Jahr darauf, mit der Bahn ihre Enkelkinder im Norden Deutschlands zu besuchen. Um sich die Reisen leisten zu können, ist sie auf Sparangebote angewiesen. Doch als sie im Reisezentrum der Bahn ein Sparticket erwerben will, stellt sie fest, dass das Ticket nur in personalisierter Form verkauft wird. Dafür muss sie eine Handynummer und eine E-Mail-Adresse angeben, die sie jedoch nicht besitzt. Für Martha F. ist der Zugang zu kostengünstigen Angeboten damit versperrt.

Teilhabe beginnt bereits am Bahnschalter

Martha F. ist keine Ausnahme, sondern eine von vielen: Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2023 in Deutschland in der Altersgruppe zwischen 16 und 74 Jahren fünf Prozent Offliner, also Menschen, die noch nie das Internet genutzt haben. Einige haben gar keine Wahl, weil sie die nötigen Geräte nicht besitzen – so wie Martha F. –, oder die Anwendungen sind für ihren Bedarf nicht ausreichend barrierefrei nutzbar. Manche Menschen sind auch freiwillig offline. 

„Wenn günstige Tickets und Produkte wie die BahnCard nur noch digital verfügbar sind, schließt das vulnerable Verbrauchergruppen von wichtigen Dienstleistungen aus“, kritisiert Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucher-zentrale Hessen. „Ältere Menschen und Menschen, die aus finanziellen, sozialen oder datensparsamen Gründen keinen digitalen Zugang nutzen möchten oder können, dürfen nicht dazu gezwungen werden. Das betrifft insbesondere Angebote der Grundversorgung, wie etwa die Mobilität.“

Digitale Chancengleichheit

Eine repräsentative Befragung im Auftrag des vzbv im Sommer 2024 zeigt: 96 Prozent der Teilnehmenden stimmen der Aussage eher oder voll und ganz zu, dass auch Menschen ohne Internetzugang oder Smartphone Zugang zu allen Angeboten im öffentlichen Personenverkehr haben müssen. 47 Prozent der Befragten fühlen sich etwas oder sogar stark eingeschränkt, wenn der Fahrkartenkauf nur noch digital möglich wäre. Bei den ab 60-Jährigen sind es sogar 70 Prozent. Die knappe Mehrheit der Befragten (54 Prozent) ist außerdem der Meinung, dass es eher schlecht oder sehr schlecht ist, wenn die Deutsche Bahn einige Produkte nur noch digital verkauft.

Nach Ansicht des Großteils der Befragten liegt es vor allem in der Verantwortung der Verkehrsunternehmen (84 Prozent), gefolgt von der Politik (59 Prozent), sicherzustellen, dass auch Menschen ohne Smartphone oder Internetzugang weiterhin Fahrkarten kaufen können. 

Die Verbraucherverbände fordern daher:

  1. Tickets ohne personenbezogene Daten: Tickets müssen bei der Deutschen Bahn auch ohne Herausgabe von personenbezogenen Daten erhältlich sein.
  2. Kritische Überprüfung durch Aufsichtsbehörden: Digitale Maßnahmen müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Barrierefreiheit entsprechen. Andernfalls müssen sie abgelehnt werden.
  3. Transparenz und Datenschutz: Viele Menschen wissen nicht genau, welche privaten Daten Dienstleister sammeln. Angesichts vielfach veröffentlichter Digitallecks ist die Zurückhaltung beim Herausgeben personenbezogener Daten nach-vollziehbar. Nur eine datenschutzkonforme Digitalisierung, die inklusiv ist und auch Offliner mitnimmt, macht Mobilität einfacher, komfortabler und sichert Teilhabe für alle.
  4. Barrierefreiheit: Solange digitale Lösungen keinen gleichwertigen Ersatz zu analogen Lösungen bieten, müssen alternative und niederschwellige Lösungen geschaffen werden. Der Ticketverkauf im Fahrzeug sowie der telefonische Ticketverkauf müssen als Alternative neu bewertet und gegebenenfalls wieder eingeführt werden.
  5. Informationen am Bahnsteig und im Fahrzeug: Informationen dürfen nicht ausschließlich in Apps ausgelagert werden, sondern müssen auch am Bahnsteig und im Fahrzeug angeboten werden. Dynamische Informationen (Störungen, Änderung der Wagenreihung etc.) können zum Beispiel über Bildschirme digital und in Echtzeit erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.