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Die Wärmepumpe als Alternative

Pressemitteilung vom
Kostenloser Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Am Mittwoch, den 2. Juli 2025 von 17.30 bis 19 Uhr bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen den Online-Vortrag „Wärmepumpe – eine (nachhaltige) Alternative?“ an. Die kostenlose Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen möglich

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Mittwoch, 02.07.2025, 17:30 – 19 Uhr
Wärmepumpe – ein (nachhaltige) Alternative?

Als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlicher Heiztechnik – wie beispielsweise einer Gas- oder Ölheizung – ist die Wärmepumpe nicht erst seit der Energiekrise in aller Munde.

Dreiviertel der Heizenergie bezieht die Wärmepumpe aus der Erde, dem Wasser oder der Luft. Dabei entzieht sie dem Außenbereich die Wärme und gibt sie als Heizenergie an das Haus ab. Unter den richtigen Rahmenbedingungen hilft die Wärmepumpe so, Energie und Kosten einzusparen. Doch wie funktioniert eine Wärmepumpe und in welchen Fällen ist sie überhaupt geeignet?

Dipl.-Ing. Frauke Hasheider erklärt, worauf es bei der Wärmepumpe ankommt. Fragen können über den Chat gestellt werden, Kamera oder Mikrofon werden nicht benötigt.

Weitere Online-Vorträge der Energieberatung zum Vormerken

  • Dienstag, 19.08.2025, 17:30-19.00 Uhr: Moderne Heiztechnik & Heizungsoptimierung
  • Mittwoch, 03.09.2025, 17.30-19.00 Uhr: Energetische Sanierung von Wohngebäuden

Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
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Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.