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Energie-Discounter Mivolta abgemahnt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen ist besorgt über die Entwicklungen auf dem Energiemarkt
Ein Mann sitzt betroffen am Schreibtisch vor seinem Laptop

Der Energie-Discounter Mivolta GmbH kündigt Stromsperren an, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nachzukommen. „Die Kunden haben so keine Gelegenheit, die angedrohte Sperre abzuwenden“, sagt Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Hessen. Die Verbraucherzentrale Hessen hat die Mivolta GmbH nun wegen Verstoßes gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten abgemahnt. 

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„Es ist uns wichtig, die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, zu unterstützen“, so Wolf weiter.

Änderungen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Sperren

Im Dezember 2025 haben sich die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Strom- und Gassperren geändert. Sperren in der Grundversorgung und im Sondervertrag sind nun im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Energieversorger können die Versorgung einstellen, sobald es einen Zahlungsrückstand in Höhe von zwei Abschlagszahlungen gibt. Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht und acht Werktage vor Durchführung der Sperre angekündigt werden. Der Energieversorger ist gesetzlich verpflichtet, mit der Androhung diverse Informationspflichten zu erfüllen. Dies soll den Kunden die Gelegenheit geben, eine Energiesperre noch abzuwenden. „Eine Sperre ist zum Beispiel ausgeschlossen, wenn ihre Folgen im Vergleich zur Höhe des Zahlungsrückstandes unverhältnismäßig sind und wenn der Kunde darlegt, dass er seine Rückstände voraussichtlich begleichen kann“, so Wolf.

Die Mivolta GmbH kommt diesen Informationspflichten nicht nach. Deshalb mahnte die Verbraucherzentrale Hessen den Energie–Discounter nun ab. 

Zweifelhaftes Vorgehen des Energiediscounters

„Wir beobachten das Vorgehen der Mivolta GmbH derzeit mit großer Sorge“, sagt Nicole Hensel, Leiterin der Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale Hessen. Derzeit meldeten sich bei der Verbraucherzentrale vermehrt betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Sperrankündigungen von der Mivolta GmbH. Auffällig sei dabei, dass die Höhe der Forderung oft weit über 5.000 Euro liege. Oftmals seien die Forderungen für die Betroffenen nicht nachvollziehbar. Eine Klärung mit dem Energie-Discounter gestalte sich schwierig. Durch die Sperrankündigung fühlten sich die Kunden von Mivolta stark unter Druck gesetzt. „Die Betroffenen sind sehr verzweifelt, wenn sie die Verbraucherzentrale kontaktieren“, sagt Hensel.

In Deutschland wurden laut Bundesnetzagentur im Jahr 2024 insgesamt 239.269 Stromsperren in Deutschland durchgeführt. „Die Menschen sitzen im Dunkeln und in der Kälte, sobald eine Stromsperre durchgeführt wurde. Es ist äußerst wichtig, dass sich alle Energieversorger bei diesem schweren Eingriff in das Leben der Betroffenen, an die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Stromsperren halten“, fordert Hensel. 

„Anhand der uns vorliegenden Fälle und der AGB der Mivolta GmbH ist ersichtlich, dass sich der Energie-Discounter nicht an die gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung einer Stromsperre hält. Deshalb wurde die Mivolta GmbH von uns abgemahnt“, erläutert  Kerstin Wolf das Vorgehen der Verbraucherzentrale Hessen. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.