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Nachträgliche Dämmung von Wohngebäuden

Pressemitteilung vom
Kostenloser Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Am 22. Mai bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hes-sen einen Online-Vortrag zum Thema „Nachträgliche Dämmung von Wohngebäuden“ an. Übers Internet verfolgen Sie live und bequem von zuhause den Online-Vortrag und können Fragen über den Chat Fragen stellen. Kostenlose Teilnahme ist möglich nach Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen.

Off

Donnerstag, 22.05.2025, 17:30 – 19:00 Uhr 
Nachträgliche Dämmung von Wohngebäuden

Mit der nachträglichen Dämmung eines Wohngebäudes können Energieverbrauch und Energiekosten reduziert sowie Raumklima und Wohnkomfort verbessert werden, etwa durch wärmere Innenseiten der Außenwände. Gleichzeitig kann die nachträgliche Dämmung das Haus vor Feuchtigkeit und Schimmel schützen und es wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer sind sich allerdings unsicher, ob sich eine nachträgliche Dämmung ihres Wohngebäudes lohnt, welche Kosten auf sie zukommen und worauf insgesamt zu achten ist.

Energieberater Dipl.-Ing. Georg Bitterberg informiert in diesem Online-Vortrag über geeignete Dämmstoffe und Maßnahmen, hilft, Fehler zu vermeiden und klärt über Kosten auf.

Weitere Online-Vorträge der Energieberatung zum Vormerken:

  • Dienstag, 03.06.2025, 17.30-19.00 Uhr: Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung - Fokus Heizung
  • Mittwoch, 18.06.2025, 17.30-19.00 Uhr: Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto

Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter  0800 – 809 802 400809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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