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Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto ¬

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen setzt Vortragsreihe fort
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Am Mittwoch, den 26. März 2025 von 17:30 bis 19:00 Uhr bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen den Online-Vortrag „Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto“ an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung und weitere Termine auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen

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Strom mit Sonnenenergie erzeugen, selbst nutzen und den Überschuss ins Netz einspeisen – das ist inzwischen bei allen Häusern möglich, die über ein für Photovoltaik geeignetes Dach verfügen.

Ein erheblicher Teil der auf diese Weise erzeugten Solarenergie kann direkt verbraucht werden und damit Kosten einsparen. Der Überschuss – also der Solarstrom, der nicht direkt verbraucht werden kann – wird in das örtliche Versorgungsnetz eingespeist und vergütet. Doch lohnt sich eine entsprechende Photovoltaik-Anlage?

Dipl.-Ing. Rudolf Bersch, Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen, gibt Einblick in Funktionsweise, Voraussetzungen, Kosten und Nutzen.

Fragen können über den Chat gestellt werden. 

Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.