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Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto ¬

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen setzt Vortragsreihe fort
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Am Mittwoch, den 26. März 2025 von 17:30 bis 19:00 Uhr bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen den Online-Vortrag „Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto“ an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung und weitere Termine auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen

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Strom mit Sonnenenergie erzeugen, selbst nutzen und den Überschuss ins Netz einspeisen – das ist inzwischen bei allen Häusern möglich, die über ein für Photovoltaik geeignetes Dach verfügen.

Ein erheblicher Teil der auf diese Weise erzeugten Solarenergie kann direkt verbraucht werden und damit Kosten einsparen. Der Überschuss – also der Solarstrom, der nicht direkt verbraucht werden kann – wird in das örtliche Versorgungsnetz eingespeist und vergütet. Doch lohnt sich eine entsprechende Photovoltaik-Anlage?

Dipl.-Ing. Rudolf Bersch, Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen, gibt Einblick in Funktionsweise, Voraussetzungen, Kosten und Nutzen.

Fragen können über den Chat gestellt werden. 

Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.