Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Teilverkauf der eigenen Immobilie

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen bietet Online-Vortrag am 22.02.2024 an
Taschenrechner, Stift und Modell eines Hauses

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet am Donnerstag, den 22.02.2023 von 10.00 bis 11.00 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema Teilverkauf der eigenen Immobilie an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Anmeldungen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen.

Off

Für viele Immobilienbesitzer ergibt sich mit dem Eintritt in die Rente ein Problem: Die Altersvorsorge ist im Eigenheim gebunden. Steigende Lebenshaltungskosten und der Kaufkraftverlust der Alterseinkünfte sind für sie Themen von großer Relevanz. Für notwendige Sanierungen der Immobilie, Umbauten für seniorengerechtes Wohnen oder die kleinen Freuden im Alltag fehlt das Geld. Seniorinnen und Senioren suchen nach einer Möglichkeit, um mit der eigenen Immobilie das Leben zu finanzieren.

Erste Anbieter von Teilkäufern von Immobilien wurden 2018 gegründet. Seitdem wächst der Markt und wird stark beworben. Adressaten sind Seniorinnen und Senioren, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen bleiben wollen und Geldbedarf haben.  

„Nicht alles was in Teilkaufverträgen vereinbart wird, passt zu den Vorstellungen der Seniorinnen und Senioren“, sagt Gudrun Römhild, Beraterin für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Hessen. „Häufig tragen die Verkäufer allein das Risiko einer negativen Wertentwicklung der Immobilie. Außerdem gilt es auf alle Kosten zu achten", so Römhild weiter.

Der Vortrag „Teilverkauf der eigenen Immobilie“ findet statt im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.