Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

„Energy Pearls“: Kundenmeinungen sind keine Produktinformation

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Hessen erzielt Erfolg vor Landgericht Darmstadt
Im Hintergrund sitzt ein Mann telefonierend auf dem Sofa, vor ihm eine Karaffe und ein Glas mit Wasser

Um über die Wirkungsweise des Produkts „Energy Pearls“ zu informieren, genügt es nicht, dass sich der Hersteller Mania Concept Rezensionen seiner Kunden zu eigen macht, ohne selbst Informationen über die Wirkungsweise und die Inhaltsstoffe bereitzustellen. Das Landgericht Darmstadt teilte diese Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen und verurteilte das Unternehmen Mania Concept, solche Werbung für das Produkt „Energy Pearls“ zu unterlassen. 

Off

Das Unternehmen Mania Concept aus Groß-Gerau hatte auf seiner Internetseite „Energy Pearls“ zum Preis von 299 Euro zum Kauf angeboten. Die Wirkungsweise beschrieb das Unternehmen jedoch nicht direkt. Ebenso fehlten auf der Website des Unternehmens Informationen zu den Inhaltsstoffen. Lediglich die auf der Website des Unternehmens veröffentlichen Kundenrezensionen gaben Aufschluss über die Wirkungsweise. Auf diese Rezensionen wies das Unternehmen in den FAQ hin. 

Irreführende Werbung durch Kundenrezensionen

Durch die Bewerbung mit den ausschließlich positiven Rezensionen der Nutzerinnen und Nutzer, wurde aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen der Anschein erweckt, als wären die „Energy Pearls“ wahre Wunderperlen. „Eine solche Werbung ist jedoch irreführend“, sagt Miriam Raič, Referentin Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Das Unternehmen erweckte unserer Meinung nach den Anschein, es handele sich bei den in den Kundenrezensionen getroffenen Aussagen um seine eigene Äußerungen“, so Raič weiter.

Auch in den sozialen Medien setzte das Unternehmen auf die Kundenrezensionen. „Das Landgericht Darmstadt bestätigt unsere Rechtsaufassung“, sagt Raič. „Persönliche Meinungen und Einschätzungen verbreiten sich in den sozialen Medien erfahrungsgemäß besonders schnell. Es wäre fatal, wenn sich Verbraucher bei Aussagen zur Wirkungsweise nur auf persönliche Meinungen verlassen müssten und keine Informationen von den Herstellern selbst erhalten.“

Hintergrund

Auf die Abmahnung vom Oktober 2024 folgte die Klage vor dem Landgericht Darmstadt. Da der Hersteller weder auf die Abmahnung noch auf die Klage reagierte, erging am 3. März 2025 das mittlerweile rechtskräftige Versäumnisurteil.

Weitere Informationen zur Gesundheitswerbung für „Energy Pearls“ gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale Hessen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.