Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen Reichsbürger

Pressemitteilung vom
Unterlassungsklage wegen unzulässiger Rechtswahl und unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen
Nahrungsergänzung Pillen auf Teller Pixabay 3111992

Mit plakativen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt die Firma Dr. Raw online verschiedene Nahrungsergänzungsmittel. Wer sich hiervon überzeugen lässt, verpflichtet sich „für die Dauer der Geschäftsbeziehung [...] eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen.“ Betrieben wird die Internetseite von einem Reichsbürger des angeblichen Königreiches Deutschland. Gegen die unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen der beworbenen Produkte sowie die Angaben zum Königreich Deutschland hat die Verbraucherzentrale Hessen nun beim Landgericht Frankfurt am Main auf Unterlassen geklagt.

Off

„Your Ultimate Healthstore“ heißt es unter drraw.de. Und weiter: „Gesundheitstechnologien, Superfoods, 100 % Raw, maximale Bioverfügbarkeit und Natürlichkeit direkt zu Dir nach Hause“. Die Gesundheitsversprechen zu den einzelnen Produkten klingen vielversprechend, verschiedenartige Krankheiten sollen durch die Einnahme von beispielsweise „D‘etox Bitterstofftee“ oder „Liposomalem Chlorophyll“ vermieden werden. Für den Kauf der Produkte soll jedoch nicht deutsches Recht gelten, sondern das Recht eines „Königreiches Deutschland“. Zu diesem bekennt sich der Inhaber von Dr. Raw. 

Produkte, die in Deutschland verkauft werden, dürfen nicht ohne weiteres mit gesundheits- oder krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden. „Dass zudem deutsches Recht keine Anwendung finden soll, ist ein klarer Verstoß gegen elementare Verbraucherrechte“, so Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Wer Produkte an in Deutschland lebende Verbraucher vertreiben will, der kann sich nicht einfach einen Fantasiestaat ausdenken, dessen Recht dann gelten soll“, so Wendt weiter. 

Da sich der Inhaber von Dr. Raw dem deutschen Rechtsraum verweigert, war es nicht möglich, mit ihm eine außergerichtliche Regelung zu treffen. Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. sah sich deshalb gezwungen, Klage zu erheben.

Logo Klartext Nahrungsergänzung

Zum Portal "Klartext-Nahrungsergänzung"

Informationen, Fragen, Beschwerden zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.