Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Preisvergleich lohnt sich auch bei reduzierter Ware

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit sind nicht immer günstiger
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Viele Supermärkte und Discounter bieten Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums vergünstigt an. Gerade für Menschen mit wenig Geld kann dies eine gute Alternative sein. Aber spart man damit wirklich immer? Die Verbraucherzentralen haben im Rahmen des Projekts „Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget“ in zehn Supermärkten und Discountern in vier Bundesländern 119 reduzierte Produkte aus der Kühltheke unter die Lupe genommen – mit einem überraschenden Ergebnis.   

Off

Durchschnittlich ließen sich mit dem Kauf von Produkten, deren Preis wegen einer nur noch kurzen Haltbarkeit reduziert wurde, rund 32 Prozent gegenüber dem tatsächlichen Verkaufspreis einsparen. Doch die reduzierten Artikel waren preislich nicht automatisch die günstigste Wahl. Häufig waren sie nach der Reduzierung weiterhin teurer als vergleichbare Produkte. Ein Preisvergleich lohnt sich also auch bei Produkten, die wegen des bald ablaufenden Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums günstiger angeboten werden. Die Verbraucherzentralen fanden für 27 der 119 untersuchten Produkte ein Vergleichsprodukt. In 15 Fällen war das Vergleichsprodukt bei normalem Preis weiterhin günstiger als die reduzierte Ware. Das gilt nicht nur für Eigenmarken der Handelsketten, sondern auch für Markenprodukte.

Preisnachlass ist oft nicht transparent 

Die Suche nach dem günstigsten Preis wird Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht leicht gemacht. Die Preisreduktion erfolgte meistens nur durch eine Prozent-Angabe – der neue Produktpreis war bei lediglich 16 der 119 unter die Lupe genommenen Produkte klar angegeben.
Zudem war die Platzierung je nach Geschäft sehr unterschiedlich. Die meisten reduzierten Produkte, nämlich 91, fanden die Verbraucherzentralen im Kühlregal direkt neben den Waren mit den regulären Preisen, teilweise aber auch schlecht auffindbar in kleinen Restekisten. „Wichtig aus unserer Sicht ist, dass die reduzierten Produkte gut sichtbar gekennzeichnet, mit Wertschätzung angeboten und nicht in ‚Ramschkisten‘ gesteckt werden“, sagt Stella Glogowski, Leiterin der Fachgruppe Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Gegen Ernährungsarmut braucht es mehr 

Viele Menschen schauen mit großer Sorge auf die gestiegenen Kosten für das tägliche Leben. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht: Der Lebensmittelhandel plant weitere Preiserhöhungen. „Der Kauf von reduzierten Produkten mit nur noch kurzer Haltbarkeit kann sich zwar lohnen, um Geld zu sparen und Lebensmittel zu retten. Solche Sonderangebote sind allerdings sehr unregelmäßig und unvorhersehbar“, betont Stella Glogowski. „Sie sind keine verlässliche, langfristige Lösung für Menschen mit wenig Budget, die für ihre Essensplanung mehr als andere Verbrauchergruppen regelmäßig auf gesunde, abwechslungsreiche Nahrungsmittel zu vertretbaren Kosten angewiesen sind.“ 

Über das IN FORM Verbundprojekt

Das Verbundprojekt "Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget – gemeinsam Ernährungsarmut begegnen" der Verbraucherzentralen der Bundesländer und der Europa-Universität Flensburg ist eine Maßnahme im Handlungsfeld „Soziale Aspekte“ der Ernährungsstrategie, die im Januar 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Es wird im Rahmen von IN FORM vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert und hat eine Laufzeit von Mai 2024 bis Mai 2027. Das Verbundprojekt unterstützt Verbraucher:innen dabei, informierte Kaufentscheidungen bei der Lebensmittelauswahl zu treffen, um sich auch mit wenig Geld gesund, nachhaltig und lecker zu ernähren. Das Projekt richtet sich primär an Menschen, die von Ernährungsarmut betroffen oder bedroht sind. Auch Fachkräfte, die haupt- oder ehrenamtlich einen direkten Kontakt mit betroffenen Verbraucher:innen haben, werden als Multiplikator:innen weitergebildet.

Über IN FORM 

IN FORM ist Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Sie wurde 2008 vom Bundesministerium für Ernährung (BML) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) initiiert und ist seitdem bundesweit mit Projektpartnern in allen Lebenslagen aktiv. Ziel ist, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Menschen dauerhaft zu verbessern. Weitere Informationen unter www.in-form.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.