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Ein Drittel Ware, zwei Drittel Luft

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen mahnt erfolgreich die Drogeriemarkt-Kette dm ab
Foto der Verpackung des Laugen-Knusper Snack mit Lineal daneben. Im Gegenlicht lässt sich erkennen, dass die Verpackung nur zu einem Drittel gefüllt ist.

Die Drogeriemarkt-Kette dm-drogerie markt GmbH & Co KG muss die Verpackung des Produktes „Bio Laugen-Knusper Snack glutenfrei“ transparenter gestalten. Eine deutlich mit Luft gefüllte Verpackung lässt beim Kauf nicht auf den Inhalt des Produktes schließen. Wer die Verpackung zu Hause öffnet, wird enttäuscht: Die Laugen-Knusperkugeln füllen nur etwa ein Drittel der ansonsten mit Luft gefüllten Verpackung. 

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„Die Verpackung eines Produktes sollte in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge stehen“, sagt Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Verbraucher erwarten, dass die Verpackung des ‚Bio Knusper-Laugen-Snacks glutenfrei‘ jedenfalls zu zwei Drittel befüllt ist. Ist das nicht der Fall, werden die Verbraucher über die relevante Füllmenge in die Irre geführt“, so Wolf.

Im Geschäft können Verbraucher anhand der ungeöffneten Packung jedoch nicht erkennen, dass die Verpackung nur zu einem Drittel mit dem Produkt befüllt ist. Die tatsächliche Füllmenge ist wegen der Luftbefüllung nicht ertastbar. Auch fehlt es an einem Sichtfenster, worüber sich die Füllmenge erkennen ließe. Nur, wenn man die Packung gegen eine Lichtquelle hält, kann man die wahre Füllmenge erkennen. Diese Möglichkeit besteht jedoch in den meisten dm-Filialen nicht. 

„dm hat sich nun verpflichtet, spätestens bis Ende März 2025 die Verpackung des Bio Laugen-Knusper Snacks glutenfrei mit einem Sichtfenster zu versehen, das die wahre Füllmenge erkennen lässt“, berichtet Wolf.

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