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Retouren-Falle bei Online-Shops stoppen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen: Ort der Rücksendung muss eindeutig erkennbar sein – dringende Regelung erforderlich
Ein Mann packt ein Paket aus und ist verärgert über de Inhalt

Auf Vorschlag des Landes Hessen hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz vom 21. bis 23. Mai 2025 in Berlin damit befasst, ob strengere Regelungen für Online-Shops aus dem Nicht-EU-Ausland ausgesprochen werden müssen. Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt dies im Interesse eines verbesserten Verbraucherschutzes. Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Beschwerden von Menschen, die im Internet eingekauft haben und sich dann wundern, dass sie die Ware auf eigene Kosten in Staaten im Nicht-EU-Ausland zurücksenden müssen.

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„Ich wollte für 60 Euro ein Hemd kaufen. Diese Internetseite erweckt den Eindruck, dass der Shop in Deutschland ansässig ist.“ Dies berichtet ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Gebrauch machen kann. Die Kosten der Rücksendung nach China erreichen mit 50 Euro fast den Kaufpreis der Ware. 

Oftmals ist nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Shops erkennbar, dass die Ware zum Beispiel nach China zurückgesendet werden muss. Möchten Verbraucher den Vertrag widerrufen oder bei mangelhafter Ware ihre Gewährleistungsrechte geltend machen, versuchen die Verkäufer, mit Hinweisen auf hohe Versandkosten, mögliche Zollgebühren und das Risiko des Paketverlusts bei einem Versand nach China Druck aufzubauen. Dabei geht es offenbar nur darum, dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte gar nicht erst durchsetzen.

„Beim Einkauf im Internet müssen die Menschen wissen, welche Kosten und welche Hürden auf Sie zukommen, wenn sie die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher geltend machen wollen“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Verbraucherzentrale Hessen fordert deswegen, dass alle Internethändler verpflichtet werden, bereits vor Vertragsschluss deutlich darauf hinzuweisen, an welchen Ort die gekaufte Ware im Falle eines Widerrufs oder einer Reklamation zurückzusenden ist“, so Wendt. „Die Initiative der Verbraucherschutzministerkonferenz begrüßen wir deswegen sehr. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für klare Hinweispflichten einzusetzen, die für alle Online-Händler gelten, wenn sie in der EU Handel treiben wollen“, fordert Wendt.

Darstellung der Webseite des Fakeshop-Finders auf einem Computer-Screen

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