Um die Prozesskosten für eine Sammelklage gegen das Energieversorgungsunternehmen Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH zu finanzieren, bittet die Verbraucherzentrale Hessen um Spenden. Das geht bar in jeder Beratungsstelle, per Überweisung oder über ein Online-Spendenformular. Alle Infos hierzu auf verbraucherzentrale-hessen.de/spenden. Die Sammelklage ist derzeit in Vorbereitung. Die Verbraucherzentrale wird die Klage noch in diesem Jahr verjährungshemmend beim Oberlandesgericht Hamm einreichen.
Gas.de hat zum 21. Dezember 2021 alle Gasversorgungsverträge deutschlandweit fristlos gekündigt. Diese Kündigungen waren aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Verbraucher erhielten nach dem Lieferstopp zwar von ihrem örtlichen Grundversorger Gas, so dass über die Feiertage niemand im Kalten sitzen musste. Die Betroffen zahlten beim Grundversorger aber oftmals einen deutlich höheren Preis. „Das Risiko, sich beim Einkauf des Gases zu verkalkulieren, kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht auf Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden“, so Kerstin Wolf, Leitung der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Nach ihrer Einschätzung gibt es unzählige Betroffene. Doch längst nicht alle haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den infolge der Kündigung und der Ersatzversorgung entstandenen Schaden bei Gas.de geltend zu machen. Die Verbraucherzentrale Hessen schätzt, dass die Schäden der Betroffenen bei durchschnittlich 300 € liegen dürften. Zum 31.12.2025 werden die Schadensersatzansprüche verjähren, wenn nicht Klage erhoben wird.
Die Beteiligung an der Sammelklage ist für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Verbraucherzentrale Hessen. „Wegen knapper Haushaltsmittel sind wir bei dieser Klage auf Unterstützung angewiesen. Die Anwälte arbeiten schon und wir sind jetzt für jede Spende dankbar“, so Wolf.
Eintragung ins Klageregister
Wer sich an der Sammelklage gegen Gas.de beteiligen möchte, braucht allerdings noch etwas Geduld. „Wir rechnen damit, dass die Klage im ersten Quartal 2026 im Klageregister veröffentlicht wird. Ab dann kann man sich auch zur Klage anmelden. Wir werden darüber informieren“, so Wolf weiter.