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Wege zu besserem Mindset und Work-Life-Balance: des einen Freud, des anderen Leid

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Coaching-Angeboten
Ein junger Mann sitzt mit Headset vor einem Laptop am Küchentisch

Persönlichkeitsentfaltung, Gewinner-Mindset oder Work-Life-Balance: In den sozialen Medien bieten zahlreiche Coaches Unterstützung an, wenn Menschen nach Veränderung suchen. Unseriöse Angebote versprechen dabei den schnellen privaten oder beruflichen Erfolg, tatsächlich werden die Hilfesuchenden mit leeren Phrasen, voraufgezeichneten Inhalten oder weiteren teuren Coaching-Paketen abgespeist. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie diese Anbieter vorgehen, auf welche Warnzeichen Interessierte achten sollten und was Betroffene bei enttäuschenden Verträgen tun können.

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Anbieter lotsen in teure Coaching-Programme

Daniel B. aus Darmstadt wollte endlich seine Fitnessziele erreichen. Auf der Suche nach Unterstützung stieß er auf ein Online-Angebot für ein kostenloses Strategiegespräch zum Fitness-Coaching. Er vereinbarte ein Zoom-Meeting, um mehr über das Angebot zu erfahren. Doch statt am Ende des Gesprächs Ziele festzulegen, wurde Daniel B. mit einem zweimonatigen Coaching-Vertrag zu einem Preis von stolzen 2.000 Euro konfrontiert. 

„Bei unseriösen Coaching-Programmen verläuft der Weg bis zum Vertragsschluss oft wie in diesem Fall“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Sie erklärt: „Coaches und deren Mitarbeiter locken erst mit übertriebenen Versprechungen, setzen Interessierte dann in persönlichen Gesprächen massiv unter Druck und drängen dazu, ohne Bedenkzeit einen teuren Coaching-Vertrag zu unterschreiben.“ Mittlere vierstellige Beträge für die angepriesenen Programme seien dabei keine Seltenheit. 

Coaches drängen auf schnellen Vertragsabschluss und umgehen Widerrufsrecht 

„Die Anbieter machen in Video-Calls große Versprechungen. Statt individuell zugeschnittene Angebote zu erhalten, bekommen die Betroffenen oft nur allgemeine Lebensweisheiten präsentiert, die mit der eigenen Erfolgsgeschichte des Coaches angepriesen werden“, so Jäger weiter. Und bei den begleitenden Live-Calls oder Chat-Kanälen können auf Grund der großen Anzahl der Teilnehmenden gar nicht alle Personen individuell gehört und betreut werden. Das Ergebnis enttäuscht daher oft.

Dazu kommt: Grundsätzlich gilt für Verträge, die telefonisch oder im Internet abgeschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das versuchen die unseriösen Anbieter aber gezielt auszuhebeln, in dem sie Interessierten zum Beispiel umgehend meist allgemein gehaltene Inhalte zur Verfügung stellen und damit das Erlöschen des Widerrufsrechts begründen. Oder die Kontaktpersonen entlocken den Betroffenen die Erklärung, dass diese als Unternehmer agieren würden, da sie nach dem Coaching selbstständig tätig werden könnten. „In diesen Fällen raten wir davon ab, die Verträge ohne Bedenkzeit zu unterschreiben“, sagt Jäger.

Angebote gut prüfen und sich im Notfall Hilfe holen 

Wer auf der Suche nach einem passenden Coaching ist, sollte die Angebote im Vorfeld gut geprüften. Es ist ratsam, sich nicht finden zu lassen, sondern selbst aktiv nach einem spezialisierten Coach zu suchen. Die Verbraucherzentrale hat hierzu folgende Tipps:

  • Werden Sie vorsichtig und bitten Sie um weitere Bedenkzeit, insbesondere, wenn Sie den Vertrag sofort unterschreiben sollen. 
  • Prüfen Sie das Profil des Coaches genau: Welche Zertifizierungen besitzt er und deckt er Ihre Themen ab? 
  • Tauschen Sie sich mit Freunden oder Familie aus und holen Sie bei verbleibenden Zweifeln am Vertrag rechtlichen Rat, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale, ein. 

Jäger macht deutlich: „Wer bei der emotionalen und persönlichen Ansprache den Wunsch verspürt, der Erfolgsgeschichte des Coaches nachzueifern, sollte vorsichtig sein. Trotz aller psychologischen Tricks ist es wichtig, die eigenen Ziele fest im Blick zu behalten.“

Das Informationsangebot der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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