Die kostenlose Smartphone-Sprechstunde der Verbraucherzentrale Hessen
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Internet, Apps und Smartphones gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Doch nicht jeder fühlt sich sicher beim Surfen im Netz.
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In unserer Smartphone-Sprechstunde schlagen wir für Sie die Brücke zu jungen Menschen, die in einem digitalisierten Alltag groß geworden sind und sich mühelos und sicher im Internet bewegen.
Die Scouts unserer Smartphone-Sprechstunde beantworten Ihre Fragen rund um Internet, Smartphone, Apps und digitalen Verbraucherschutz. Sie geben auch praktische Tipps, um zum Beispiel das Smartphone sicher einzurichten oder das Online-Banking sicher nutzen zu können.
Bringen Sie Ihre Fragen mit in unsere offene Smartphone-Sprechstunde, lernen Sie die Grundlagen des Smartphones kennen und erfahren Sie, wie man sich sicher im Netz bewegen kann.
Das Angebot ist für Sie kostenfrei. In einigen Beratungsstellen bitten wir aber aus Kapazitätsgründen um vorherige Anmeldung.
Bitte melden Sie sich für die Smartphone-Sprechstunde in Darmstadt telefonisch über unseren Verbraucherservice für alle Beratungsstellen oder direkt bei der Beratungsstelle Darmstadt an: 069 972010-900 oder 06151 279990
Bitte melden Sie sich für die Smartphone-Sprechstunde in Gießen telefonisch über unseren Verbraucherservice für alle Beratungsstellen an: 069 972010-900
14. Mai 2025, 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
23. Juli 2025, 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
3. September 2025, 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
12. November 2025, 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dieses Angebot wird gefördert vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos
Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim
Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.