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Unterrichtsmaterial "Konsumentscheidungen im frühneuzeitl. Württemberg"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter, in dem sich die Schülerinnen und Schüler anhand dokumentierter Fälle mit der Regulation des individuellen Konsums im frühneuzeitlichen Württemberg auseinandersetzen.
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Konsum war auch schon im frühneuzeitlichen Württemberg Ausdruck des individuellen Lebensstils. Zugleich wurde er in nahezu allen Bereichen des Alltags reguliert. In diesem Unterrichtsmaterial setzen sich die Schülerinnen und Schüler anhand dokumentierter Fälle mit Eingriffen in die Konsumentscheidungen auseinander und erarbeiten sich an Beispielen, in welchem Rahmen freie Konsumentscheidungen möglich waren. Anhand diesem landesbezogenen Beispiel wird die Leitperspektive Verbraucherbildung in den Geschichtsunterricht miteinbezogen.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.2 Wende zur Neuzeit – neue Welten, neue Horizonte, neue Gewalt

Inhaltliche Kompetenzen
(1) Den Epochenwechsel vom Mittelalter zur Neuzeit charakterisieren und seine Erscheinungsformen im Alltag der Menschen erläutern (Renaissance: zum Beispiel Individuum, Neue Wissenschaft, Kopernikanische Wende; Buchdruck; zum Beispiel Bankwesen, Fernhandel)

Klassenstufe und Niveau
Klasse 7 – E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1-2 Schulstunden

Fächerübergreifende Aspekte
In unserem Gruppenpuzzle Verbraucherrechte im Fach AES wird unter anderem die altersbedingte Konsumregulierung (Geschäftsfähigkeit und Taschengeldparagraph) der Gegenwart behandelt, sodass das Unterrichtsmaterial zur Vertiefung in dieser Richtung eingesetzt werden kann.

 

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.