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Berater:in für Verbraucherrecht (Teilzeit) in Fulda

Stand:
Wir suchen ab 1.7.2025 eine:n Berater:in für Verbraucherrecht (m/w/d, Teilzeit 75 % – 30 Wochenstunden) in unserer Beratungsstelle in Fulda.
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Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. ist die wichtigste Interessenvertretung der hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie informiert und berät Menschen in ganz Hessen. Auf politischer Ebene setzt sie sich für die Verbraucherbelange ein und setzt geltende Verbraucherrechte im Rahmen ihrer Verbandsklagebefugnisse durch.

Für unsere Beratungsstelle in Fulda suchen wir ab 01.07.2025 eine:n

Berater:in für Verbraucherrecht (w/m/d)
(Teilzeit 75 % – 30 Wochenstunden) 

Folgende Aufgaben warten auf Sie:

  • Individuelle Beratungen von Verbrauchern mit dem Themenschwerpunkt Verbraucherrecht und einem weiteren Thema (z. B. Energierecht, Reiserecht oder Telekommunikation)
  • Rechtsbesorgung – Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber Anbietern
  • Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Bildungsarbeit für verschiedene Zielgruppen
  • aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sie bringen folgende beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen mit:

  • ein abgeschlossenes Studium, zum Beispiel der Rechtswissenschaften, des Wirtschaftsrechts, des Sozialrechts oder einer anderen geeigneten Fachrichtung (FH-, Bachelor- oder Master-Abschluss)
  • Berufserfahrung in der Beratung von Ratsuchenden ist wünschenswert
  • Vorteilhaft sind Erfahrungen in der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Hohe kommunikative Fähigkeiten, Komplexes einfach zu vermitteln und auf den Punkt zu bringen
  • Interesse an der Lösung verbraucherrechtlicher Fragestellungen und ein Gespür für verbraucherrelevante Themen
  • Flexibilität und Freude an immer wieder neuen Aufgaben sowie an der Verbesserung der Dienstleistungen der Verbraucherzentrale

Wir bieten Ihnen

  • ein vielfältiges, spannendes Aufgabengebiet in einer gesellschaftlich hoch anerkannten Organisation
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit flexiblen Arbeitszeiten, der Möglichkeit des mobilen Arbeitens in einem familienfreundlichen Umfeld
  • bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen eine Vergütung nach EG 9 b TV-H (Tarifvertrag für das Land Hessen)
  • Jahressonderzahlung
  • Zuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket
  • eine betriebliche Altersversorgung
  • interessante Fortbildungsmöglichkeiten

Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Unterlagen unter Nennung Ihres frühestmöglichen Starttermins bis zum 8.6.2025 an personal@verbraucherzentrale-hessen.de

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Verbraucherzentrale Hessen e. V. wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

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Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
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Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.