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Videoberatung zu Gesundheitsdienstleistungen in der Verbraucherzentrale

Stand:
In unseren Beratungsstellen in Darmstadt und Wiesbaden bieten wir Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen per Video an. Dort sind dafür spezielle Video-Beratungsplätze eingerichtet. Sie stehen Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
ältere Frau in Videokonferenz, junge Frau unterstützt
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Sie suchen Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen, haben aber selbst nicht die notwendige technische Ausstattung für eine Videoberatung? 

In unseren Beratungsstellen in Darmstadt und Wiesbaden, wo wir zu diesem Thema keine persönliche Beratung anbieten können, stehen jetzt Video-Beratungsplätze zur Verfügung. Hier können Sie mit unseren Expertinnen sprechen.   

Unser Team vor Ort hilft zu Beginn der Beratung, die Videoberatung einzurichten. Im Anschluss sprechen Sie per Video mit unseren Fachberaterinnen. 

Die Videoberatung in der Verbraucherzentrale zu Gesundheitsdienstleistungen können Sie zu folgenden Zeiten nutzen:

  • Darmstadt: Dienstags 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Wiesbaden: Dienstags 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die Beratung einen Termin über unseren Verbraucherservice: 069 972010-900

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.