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Videoberatung zu Gesundheitsdienstleistungen in der Verbraucherzentrale

Stand:
In unseren Beratungsstellen in Darmstadt und Wiesbaden bieten wir Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen per Video an. Dort sind dafür spezielle Video-Beratungsplätze eingerichtet. Sie stehen Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
ältere Frau in Videokonferenz, junge Frau unterstützt
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Sie suchen Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen, haben aber selbst nicht die notwendige technische Ausstattung für eine Videoberatung? 

In unseren Beratungsstellen in Darmstadt und Wiesbaden, wo wir zu diesem Thema keine persönliche Beratung anbieten können, stehen jetzt Video-Beratungsplätze zur Verfügung. Hier können Sie mit unseren Expertinnen sprechen.   

Unser Team vor Ort hilft zu Beginn der Beratung, die Videoberatung einzurichten. Im Anschluss sprechen Sie per Video mit unseren Fachberaterinnen. 

Die Videoberatung in der Verbraucherzentrale zu Gesundheitsdienstleistungen können Sie zu folgenden Zeiten nutzen:

  • Darmstadt: Dienstags 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Wiesbaden: Dienstags 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die Beratung einen Termin über unseren Verbraucherservice: 069 972010-900

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.