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Videoberatung zu Gesundheitsdienstleistungen in der Verbraucherzentrale

Stand:
Seit dem 01.10.2022 bieten wir in Darmstadt und Wiesbaden Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen per Video an. In den Beratungsstellen sind dafür spezielle Video-Beratungsplätze eingerichtet. Sie stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
ältere Frau in Videokonferenz, junge Frau unterstützt
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Sie suchen Beratung zu Gesundheitsdienstleistungen, haben aber selbst nicht die notwendige technische Ausstattung für eine Videoberatung? 

In unseren Beratungsstellen in Darmstadt und Wiesbaden, wo wir zu diesem Thema keine persönliche Beratung anbieten können, stehen jetzt Video-Beratungsplätze zur Verfügung. Hier können Sie mit unseren Expertinnen sprechen.   

Unser Team vor Ort hilft zu Beginn der Beratung, die Videoberatung einzurichten. Im Anschluss sprechen Sie per Video mit unseren Fachberaterinnen. 

Die Videoberatung in der Verbraucherzentrale zu Gesundheitsdienstleistungen können Sie zu folgenden Zeiten nutzen:

  • Darmstadt: Dienstags 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Wiesbaden: Dienstags 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die Beratung einen Termin über unseren Verbraucherservice: 069 972010-900

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.