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Workshop: Studienfinanzierung

Stand:
Buchen Sie unser Workshop Angebot in Schleswig-Holstein: Studienfinanzierung, wenn Sie mit Ihrer Lerngruppe Informationen zu verschiedenen Studienfinanzierungsmöglichkeiten erhalten möchten.

Wir erläutern, was ein Studium kostet und welche Möglichkeiten der Finanzierung infrage kommen. Dabei geht es um Ausgaben von Studierenden für Lebenshaltung, Wohnung, Versicherungen und um Einnahmequellen wie BAföG, Jobben im Studium, Darlehen zur Finanzierung der Lebenshaltung, Stipendien und Bildungsfonds. Ein besonderer Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt darin, die vorhandenen Einnahmemöglichkeiten optimal zu kombinieren und eine Überschuldung zu vermeiden.

 

Zielgruppe: Abschlussklassen; Sek. II; junge Erwachsene und Berufsstarter in Schleswig-Holstein

Zeitlicher Umfang: 90 Minuten

Themengebiet: Finanzen

Format: Workshop mit Experten

Kosten: auf Anfrage

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Über weitere Bildungsangebote der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

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Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.