Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

"Inkasso Hauptzentrale" - "MERCEDES" kassiert

Stand:
Falscher Inkassobrief baut Drohkulissen auf
Off

Das ärgert uns

Herr S. aus Dietzenbach soll zahlen. So will es jedenfalls eine angebliche Inkassofirma namens „Hauptzentrale“. Mit einem Inkassoschreiben wendet sich die Hauptzentrale an Herrn S. Angeblich bestünden Forderungen von fast 400 Euro bei „DEUTSCHE JACKPOT LOTTO 6-49“, die das angebliche Inkasso geltend machen will.

Das Inkasso mahnt „letztmalig mit Nachdruck“ zur Eile. Innerhalb von sieben Tagen müsse Herr S. zahlen, sonst drohten zahlreiche Konsequenzen, darunter die Zwangsvollstreckung und die Pfändung von Renten oder Arbeitslosengeld. Um weiter Druck aufzubauen, kündigt das Schreiben an, in Kürze das Konto des Herrn S. zu sperren.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Zahlen Sie nicht. Die Forderung erscheint unberechtigt und unseriös. Die Firma sitzt angeblich in Frankfurt, verlangt aber Zahlung auf ein slowakisches Bankkonto. Auf dem beigefügten Überweisungsträger ist angegeben, dass Zahlungsempfänger „MERCEDES“ sei. Es wird allerdings mit keinem Wort erklärt, warum MERCEDES die Zahlung entgegennehmen soll, obwohl das Inkasso-Unternehmen sich ganz anders nennt.  

Für eine Zwangsvollstreckung braucht man einen sogenannten vollstreckbaren Titel (zum Beispiel ein Urteil). Den Titel erhält ein Unternehmen grundsätzlich nicht, ohne dass die Betroffenen davon etwas mitbekommen. Gegen unberechtigte Forderungen kann man sich dann immer noch zur Wehr setzen.

Mit unserem kostenlosen Inkasso-Check können Sie bei Inkassoschreiben prüfen, ob  Sie überhaupt zahlen müssen und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe

Schreiben wie diese erreichen hessische Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig. Die Namen der Unternehmen ändern sich ständig. Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Schreiben unter neuem Namen versendet werden, melden Sie das gerne unter beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de. Da es sich bei ausgedachten Forderungsschreiben um Betrug handelt, können Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten.

Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.