Dark Patterns – die dunklen Machenschaften der Unternehmen
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Was haben Supermarktregale, Flugbuchungen und Soziale Netzwerke gemeinsam? Sie nutzen Dark Patterns. Die manipulativen Design-Tricks sollen uns zum Bleiben, Buchen oder Blechen verführen. Mit Jenny Häußer spricht Kai über Beispiele aus der ganz analogen und aus der digitalen Welt.
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Dark Patterns? Das sind manipulative Design-Praktiken, mit denen Unternehmen unser Klick- oder Kaufverhalten beeinflussen. Eingesetzt werden die Tricks an vielen Orten. Nicht gerade zufällig liegen an der Kasse im Supermarkt zahlreiche Süßigkeiten in kleinen Portionen zu günstigen Preisen. Während wir in der Schlange warten, wandert vielleicht schon mal eine Packung mit aufs Band.
Und nicht gerade zufällig sind wir fast alle genervt von Cookie-Bannern. Wir wollen keine Einstellungsorgie vornehmen, um schnell einen Artikel anzuschauen, den uns eine Freundin weitergeleitet hat. Gerade wer wenig Zeit hat, klickt dann vielleicht einfach auf „alle Cookies akzeptieren“.
Unser Gast Jenny Häußer arbeitet für die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in der Rechtsdurchsetzung. In ihrer täglichen Arbeit hat sie immer wieder mit Dark Patterns zu tun. Im Gespräch tauschen sich Jenny und Kai über besonders ärgerliche Beispiele aus. Und die Beispiele sind zahlreich. So zahlreich, dass es sich lohnt, Kategorien zu bilden.
Kategorien von Dark Patterns
Simulierte Knappheit: „Nur noch 3 Zimmer auf unserer Seite!“ oder „65 Leute schauen sich gerade dieses Angebot an“. Da kribbelt es doch in den Fingern, oder? Und damit hätten die Anbieter ihr Ziel erreicht – uns zum Kauf animieren, ohne genau hinzuschauen und zu überlegen, ob das Angebot wirklich so toll ist.
Verstecktes Abo: Du suchst eine Nachmieterin oder einen Nachmieter und buchst für 14 Tage eine teure Premium-Anzeige? Besser, du schaust genau hin, ob sich die Anzeige nach 14 Tagen kostenpflichtig verlängert. Eine überraschende Verlängerung kann rechtswidrig sein und ist definitiv mit Ärger verbunden, wenn die unerwartete zweite Rechnung ins Haus flattert.
Voreinstellungen: Die Standardeinstellungen lassen wir gerne so, wie sie sind. Wird schon alles seinen Sinn haben, oder? Bei manchen Cookie-Bannern stimmen wir immer noch Werbe-Tracking zu, das standardmäßig aktiv ist, obwohl das üblicherweise kaum in unserem Interesse ist. Und obwohl der Bundesgerichtshof das für rechtswidrig hält.
Irreführung: Sind die Kopfhörer wirklich 40 Prozent reduziert, oder hat da vorher jemand den Preis erhöht, um ihn später zu senken? Wer sich von Rabatten zu leicht blenden lässt, zahlt drauf.
Versteckte Werbung: Wo Werbung drin ist, muss auch Werbung draufstehen.
Falle: Den Facebook-Account anzulegen, ist kinderleicht. Wer einen Account löschen will, muss oft erst einmal googeln, wie das geht.
Trickfragen: "Wollen Sie von uns über geniale Angebote informiert werden, oder haben Sie zu viel Geld? Klicken Sie hier, wenn Sie nicht informiert werden wollen."
Unsere Tipps
Wissen ist Macht und so. Informiere dich über die Tricks der Anbieter, die Shownotes helfen dir bei den ersten Schritten. Entscheide dich bewusst, was du ausgeben möchtest und lass dich nicht überrumpeln. Und wenn du Dark Patterns aufspürst, sag uns gerne Bescheid. Wir können Anbieter abmahnen, wenn ein Angebot rechtswidrig sein sollte. Sende uns deine Beschwerde (gerne mit Screenshots) an beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de.
Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema
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Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
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Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene
Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.