Heute beschäftigen wir uns mit einem viel beachteten Urteil des Bundesgerichtshofs. Es geht um die Frage, wie AGB geändert werden dürfen. Kai spricht darüber mit der Finanzexpertin Katharina Lawrence.
Heute beschäftigen wir uns mit einem viel beachteten Urteil des Bundesgerichtshofs. Es geht um die Frage, wie AGB geändert werden dürfen. Kai spricht darüber mit der Finanzexpertin Katharina Lawrence.
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Lasst uns über AGB sprechen. Denn AGB betreffen uns alle. Fast keine Verträge, die ihr mit Unternehmen schließt, kommen ohne AGB aus. Darin finden sich alle möglichen Regelungen. Oft ist auch eine Klausel enthalten, wie das Unternehmen die AGB ändern kann. Eine solche Klausel prüfte der Bundesgerichtshof (BGH) im April. Inzwischen ist das Urteil verfügbar und wir schauen es uns näher an.
In dem Verfahren klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Postbank. Gegenstand war eine Klausel zur Änderung der AGB. Danach durfte die Postbank über anstehende Änderungen zwei Monate vor dem Zeitpunkt der Änderung informieren. Wer der Änderung bis zum Stichtag nicht widersprach, akzeptierte die neuen Bedingungen. Der BGH entschied: So geht es nicht.
Immense Auswirkungen
Katharina und Kai waren beide sehr gespannt, endlich die genauen Urteilsgründe lesen zu können. Denn die Verbraucherzentrale Hessen erwartet, dass das Urteil immense Auswirkungen hat. Nicht nur Banken, auch viele anderen Firmen haben in ihrem Kleingedruckten ähnliche Regeln. Diese wird man nun ganz genau prüfen dürfen.
Wenn Firmen künftig einseitig wesentliche Änderungen am Vertragsinhalt diktieren, kann sich eine rechtliche Überprüfung lohnen. Das betrifft die Einführung neuer Kosten oder auch die Preiserhöhung. Der BGH sieht den Verbraucherschutz verletzt, wenn das Schweigen der Kundschaft negative Auswirkungen auf den Vertrag hat.
Es gehört nämlich zu den elementaren Grundsätzen, dass Schweigen im Rechtsverkehr normalerweise keine Bedeutung hat. Einmal mehr war dabei das Europarecht sehr wichtig. Denn laut BGH müsse eine solche Regelung „im Lichte“ der europäischen Vorgaben ausgelegt werden. Und diese schützen Verbraucherinnen und Verbraucher eben gut vor ungewollten Vertragsinhalten durch die Hintertür.
Und jetzt
Wer sich nun gegen neu eingeführte oder erhöhte Kosten bei seinem Girokonto wehren möchte, erfährt in dieser Folge, wie es weitergeht. Die Verbraucherzentrale stellt auch einen interaktiven Musterbrief zur Verfügung. Damit könnt ihr Erstattungen für unwirksame Kosten einfordern. Wenn die Banken euch wegen der Gebühren Probleme machen, könnt ihr eure Beschwerden hier schildern.
Das Urteil wird vermutlich dazu führen, dass einige Firmen euch nach einer Unterschrift fragen. Sie fordern, dass ihr unterschreibt und neue Bedingungen akzeptiert, damit „es Rechtssicherheit gibt“ oder. Wenn ihr einen solchen Brief erhaltet, solltet ihr genau hinsehen, welche Änderungen ein Unternehmen von euch verlangt. Üblicherweise müsst ihr euch auf die Änderungen nicht einlassen. Es kann aber sein, dass das Unternehmen dann das Recht hat, den Vertrag mit euch zu kündigen.
Shownotes - Hier gibt es noch mehr Informationen zum Thema