Mit der Musterfeststellungsklage kann ein Verband für viele Menschen gleichzeitig vor Gericht ziehen. Was das bringt und wo noch nachgebessert werden könnte, erfahrt ihr hier.
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Kein leichter Weg
Inzwischen ist das Gesetz, mit dem die Musterfeststellungsklage eingeführt wurde, fast drei Jahre alt. Der Weg zu diesem Gesetz war kein leichter. Politisch war das Gesetz durchaus umkämpft. Gerade noch rechtzeitig, bevor zahlreiche Fälle im Dieselskandal verjährt wären, wurde es beschlossen. Daran anknüpfend beeilte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit seiner Musterfeststellungsklage gegen VW, einem riesigen Verfahren mit hunderttausenden Beteiligten. Es endete letztlich in einem Vergleich – VW musste die Betroffenen entschädigen.
Das Ziel der Musterfeststellungsklage: Verbraucherinnen und Verbraucher den Zugang zu ihrem Recht erleichtern. Denn immer wieder gibt es Hürden, die im Weg stehen. Rechtsstreitigkeiten kosten Geld, oft ist die juristische Situation unsicher. Und nicht zuletzt dauert es teilweise sehr lang bis zum rechtskräftigen Urteil. Deshalb ist es gerade bei kleineren Streitwerten manchmal die vernünftige Entscheidung, berechtigte Ansprüche nicht weiter zu verfolgen.
Gewisse Erleichterung
Die Musterfeststellungsklage soll dieses rationale Desinteresse mindern. Die Idee: Ein Verband klagt für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig. In dem Verfahren werden einzelne Rechtsfragen verbindlich festgestellt. Mit diesen Feststellungen in der Tasche sollen die Betroffenen dann einfacher ihre Ansprüche geltend machen können.
In der aktuellen Folge bespricht Kai mit seinem Gast Dr. Fabio Schulze, wie das in der Praxis aussieht. Fabio Schulze absolviert gerade sein Rechtsreferendariat bei der Verbraucherzentrale Hessen und hat sich in diesem Zusammenhang auch mit der Musterfeststellungsklage beschäftigt. Das gemeinsame Fazit: Die jetzige Ausgestaltung kann noch nicht das Ende der Geschichte sein.
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