Wir beantworten hier einige wichtige Fragen zum Wohngeld Plus. Ausführliche Informationen finden Sie auch beim zuständigen Bundesministerium. Dort gibt es außerdem einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer sich seine Miete oder den Kredit für die eigene Immobilie nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen.
- Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.
- In der aktuellen Energiepreiskrise möchten die Bundesregierung und die Länder höheres Wohngeld auszahlen und Hunderttausende weitere Haushalte in finanzieller Not damit erreichen.
- Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Deutlich mehr Wohngeld für deutlich mehr Haushalte: So möchte die Bundesregierung denjenigen helfen, bei denen es wegen der stark steigenden Energiepreise finanziell eng wird.
Mehr als 3-mal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss "Wohngeld Plus" bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa 2 Millionen Haushalte.
Der Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
Schon länger ist Wohngeld eine Möglichkeit, die Sie bei knapper Kasse unbedingt in Betracht ziehen sollten. Es gibt Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten könnten, es bisher aber nicht beantragt haben.
Wohngeld Plus können Sie grundsätzlich
- sowohl als Mieter:in als auch
- als Eigentümer:in einer Immobilie bekommen, in der sie selbst wohnen.
- Außerdem: Auch Menschen im Pflegeheim können einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen. Was dabei Besonderes zu beachten ist, lesen Sie in unserem Artikel zum Thema.
Wohngeld soll Sie finanziell unterstützen. Es ist als erste Hilfsmaßnahme vorgesehen, falls das Einkommen nicht mehr reicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen.
Außerdem soll es Sie davor schützen, dass Sie andere Sozialleistungen brauchen. Eine sonst oft folgende Sozialleistung wäre z.B. das Bürgergeld (früher "Arbeitslosengeld II"). Wird das eigene Budget wegen gestiegener Preise für Strom und Heizung knapp, kann zuerst ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Nur wenn die Wohngeld-Zahlung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, hätten Sie dann stattdessen Anspruch auf Bürgergeld.
Reicht Ihr Einkommen nicht mehr aus, um die Kosten fürs Wohnen zu bezahlen? Dann sollten Sie dringend über einen Antrag auf Wohngeld nachdenken. Je früher Sie diesen Antrag stellen, desto mehr Geld erhalten Sie. Denn: Bewilligt wird Wohngeld frühestens ab dem Zeitpunkt Ihres Antrags.
Wohngeld sollte, wie Sozialleistungen allgemein, kein schambehaftetes Thema für Sie sein. Gesetzlich sind fürs Wohngeld klare Ansprüche definiert. Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen.
- Was ist Wohngeld Plus und wo kann ich es beantragen?
Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde das Wohngeld deutlich erhöht und es haben nun mehr Bürger:innen einen Anspruch auf Wohngeld.
Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können bzw. bei einer eigenen Immobilie die Kredite tilgen zu können.
Für Anträge ist die Wohngeldstelle bei Ihrer Kommune Ihr Ansprechpartner. Bundesweit gültige Informationen hat das zuständige Ministerium hier zusammengestellt. Auch einige Bundesländer bieten Übersichten und die notwendigen Formulare an einem zentralen Ort - für Nordrhein-Westfalen etwa hier.
In vielen Bundesländern kann Wohngeld online beantragt werden. Die persönliche Abgabe führt aber oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.
- Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete oder den Kredit für eine Immobilie nicht bezahlen können und
- zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
- denen als Rentner:in oder Bewohner:in von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
- die als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind
Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.
- Wie viele Menschen bekommen Wohngeld?
Die Bundesregierung schrieb zum Stand beim Wohngeld Anfang 2022 von rund 640.000 Haushalten, die Wohngeld erhalten. Zu denen zählen vor allem Rentner:innen sowie Familien.
Wegen der aktuellen Energiepreiskrise möchte die Bundesregierung diesen Empfängerkreis deutlich ausweiten. Mit einer höheren Einkommensgrenze soll die Zahl der Bezieher-Haushalte auf zwei Millionen erhöht werden. Wer bisher zu viel verdient hatte, um Wohngeld bekommen zu können, würde dann eventuell seit 1. Januar 2023 einen Anspruch haben.
- Ab welchem Einkommen gibt es Wohngeld?
Die Rechnung ist komplex: Es werden alle Personen im Haushalt mit deren Einkommen berücksichtigt. Auch die Höhe der Miete sowie das Preisniveau für Wohnraum in Ihrer Gemeinde spielen eine Rolle. Eine simple Einkommensschwelle gibt es daher nicht. Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.
Wer wenig verdient und viel fürs Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld.
- Wer kann kein Wohngeld erhalten?
Wenn in Ihrem Haushalt die Einkommen hoch genug sind, um die Wohnkosten zu stemmen, erhalten Sie kein Wohngeld. Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.
Sie erhalten auch kein Wohngeld, wenn Ihr Vermögen zu hoch ist. Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Besitzen Sie mehr, wird es ebenfalls schwierig.
Es gibt außerdem dann kein Wohngeld, wenn Sie schon andere Sozialleistungen erhalten. Das Bürgergeld (früher: "Arbeitslosengeld II") ist wohl ein häufiges Beispiel. Es geht aber auch um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe).
Der Grund: Bei all diesen Sozialleistungen erhalten Sie bereits Unterkunftskosten. Darum haben Sie keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld.
- Wie viel Geld bekomme ich?
Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.
Die Bundesregierung hat das Wohngeld insgesamt deutlich erhöht, und zwar zum 1. Januar 2023. Vorher wurden an Wohngeldempfänger:innen rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 2023 sollen es nun im Durchschnitt 370 Euro sein.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat zwei Beispielrechnungen angestellt:
Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1259 Euro brutto und Kaltmiete von 500 Euro monatlich könnte künftig 252 Euro Mietzuschuss bekommen (178 Euro mehr als bisher).
Für eine vierköpfige Familie in München mit Einkommen von 2386 Euro brutto und Kaltmiete von 1000 Euro könne das Wohngeld von 481 auf 804 Euro steigen.
- Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?
Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 24 Monate zu verlängern.
- Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?
Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:
- den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld: als Mietzuschuss (Mieter:innen) oder als Lastenzuschuss (Eigentümer:innen)
- Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter / der Vermieterin
- Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
- Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Was ist ein vorläufiger Wohngeldbescheid?
Um der starken Zunahme von Anträgen kurzfristig nachzukommen, werden ab Januar 2023 häufig vorläufige Wohngeldbescheide ausgestellt. Es wird zunächst Geld ausgezahlt. Der Bescheid wird dann später nochmal geprüft. So soll sichergestellt werden, dass die Bearbeitungsdauer nicht zu lang wird.
Voraussetzung für die Bewilligung eines vorläufigen Wohngeldbescheids im Bundesland NRW sind neben dem Antrag ein Mietvertrag und eine monatliche Verdienstabrechnung.
Ab dem Frühjahr 2023 sollen diese Bescheide dann erneut geprüft werden. Dann kann es sowohl zu Nachzahlungen, als auch zu Rückforderungen kommen.
- Muss ich einen neuen Wohngeldantrag stellen, wenn ich bereits Wohngeld bekomme?
Nein, es ist nicht erforderlich, dass sie wegen der Ausweitung des Wohngelds einen erneuten Antrag stellen. Die Erhöhung wird auch ohne einen erneuten Antrag geprüft. Achten Sie aber am Ende des Bewilligungszeitraums darauf, rechtzeitig den Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
- Was ist beim Wohngeld Plus mit den Heizkosten?
Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle.
Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.
- Wie schnell wird das Wohngeld Plus ausgezahlt?
Viele Kommunen haben leider Probleme, mit der Bearbeitung der Wohngeldanträge nachzukommen. Bis zur Auszahlung kann es daher einige Monate dauern. Der Antrag wird dann aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung bewilligt