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Todesfall im Pflegeheim: Die wichtigsten Schritte für Hinterbliebene

Stand:
Was passiert mit dem Pflegeheimvertrag im Todesfall? Unsere Tipps helfen Ihnen, den Überblick zu behalten, wenn ein Angehöriger im Pflegeheim verstirbt.
Eine leere Parkbank steht im Herbstlaub am Wegesrand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zahlungspflicht eines Heimbewohners endet mit dem Sterbetag.
  • Wichtige Regelungen zur Behandlung des Nachlasses im Todesfall sollten bereits vorab vertraglich mit dem Pflegeheim festgelegt sein.
  • Wenn der Wohnraum im Pflegeheim nicht fristgerecht geräumt wird, können zusätzliche Kosten entstehen.
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Ein Todesfall in der Familie bedeutet Trauer und Schmerz. Auch dann, wenn der Angehörige vielleicht schon länger krank war und in einer Pflegeeinrichtung gelebt hat. Viele Menschen erleben, dass im ersten Moment überhaupt keine Zeit bleibt, um den Verlust bewusst zu spüren und zu verarbeiten. Im Vordergrund stehen Verträge, die Beerdigung, das Hab und Gut der verstorbenen Person. In einem denkbar ungünstigen Moment gibt es für die Hinterbliebenen viel zu organisieren.

Damit die erste Zeit nach dem Verlust eines Angehörigen im Pflegeheim etwas einfacher wird, finden Sie im Folgenden wichtige Hinweise, worauf Sie beim Pflegevertrag im Vorfeld achten sollten und welche Fristen Sie beachten müssen.

Bei Vertragsschluss Vereinbarungen zur Behandlung des Nachlasses im Todesfall festhalten

Generell gilt: Das Vertragsverhältnis eines Heimbewohners mit dem Pflegeunternehmen endet mit dem Sterbetag. Damit ist auch die Zahlungspflicht des Heimbewohners aufgehoben: ein Entgelt über den Zeitpunkt des Todes kann nicht gefordert werden. Eine vertragliche Vereinbarung über die Weiterzahlung nach dem Tod ist nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich. Allerdings besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vorab Vereinbarungen über die Behandlung des Nachlasses zu treffen. Zum Beispiel kann im Vertrag festgelegt werden, wie mit den persönlichen Gegenständen des Bewohners umgegangen werden soll.

Wir empfehlen bei Vertragsschluss unbedingt darauf zu achten, dass der Vertrag konkrete Vereinbarungen für den Todesfall enthält. Sollten die vorformulierten Regelungen dabei nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, sollten Sie den Vertrag nach Ihren Wünschen ändern lassen.

Umgang mit persönlichen Gegenständen im Todesfall

Viele Bewohner eines Pflegeheims entscheiden sich beim Einzug dafür, eigene Dinge mitzubringen. Möbel, Pflanzen, Erinnerungsstücke, Kleidung – im Todesfall müssen die Angehörigen entscheiden, was mit den Gegenständen des Verstorbenen geschehen soll. Sicher ist, dass der Pflegeheimbetreiber vertraglich nicht festlegen darf, dass er den Wohnraum einfach selbst räumt.

Um Stress und Konflikte zu vermeiden, ist es sinnvoll und wichtig, dass Sie sich vorab im Vertrag mit dem Heim einigen, wie mit den persönlichen Dingen umgegangen werden soll. Das sind Beispiele für mögliche Vereinbarungen:

  • Sie einigen sich auf eine Frist, innerhalb derer die Angehörigen die Gegenstände abholen dürfen.
  • Sie vereinbaren, dass der Pflegeheimbetreiber alle Gegenstände auf unbestimmte Zeit einlagert. Die Kosten dafür tragen die Erben.
  • Sie legen fest, welche Person(en) ab dem Sterbetag für ein Haustier oder Pflanzen verantwortlich ist.
  • Im Vertrag steht, dass Ihre Angehörigen die persönlichen Gegenstände innerhalb von zwei Tagen abholen müssen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Heimbetreiber eine angemessene Nachfrist setzen.

Mögliche Kosten bei verpassten Fristen

Angenommen, Sie oder Ihr Angehöriger haben mit dem Heimbetreiber vertraglich vereinbart, dass im Todesfall nach Ablauf einer Zwei-Tage-Frist eine weitere Nachfrist gesetzt wird (zum Beispiel zwei Wochen): Wenn nach Ablauf dieser Nachfrist das Hab und Gut immer noch im Pflegeheim ist, kann der Heimbetreiber die Räumung auf Kosten der Erben veranlassen, die Gegenstände einlagern und den Erben die laufenden Kosten dafür in Rechnung stellen.

Auch wenn es in einem Todesfall viele dringliche Dinge zu tun gibt, empfehlen wir, zeitnah einen Blick in die vertraglichen Regelungen mit dem Pflegeheim zu werfen. Sie können zusätzliche Kosten vermeiden, wenn Sie die Abholung der persönlichen Gegenstände fristgerecht organisieren.

Verlängerter Vertrag zum Wohnraum

Das Gesetz regelt, dass im Todesfall alle Verträge eines Heimbewohners mit dem Sterbetag enden. Und gleichzeitig legt das Gesetz auch fest, unter welchen Umständen davon eine Ausnahme gemacht werden darf. Beim Vertrag über den Wohnraum, zum Beispiel, besteht für bestimmte Personen die Möglichkeit, eine Verlängerung auch über den Tod hinaus zu vereinbaren. Das sind:

  • Personen, die nicht die Leistungen der Pflegekasse oder eines Sozialhilfeträgers in Anspruch nehmen (so genannte Selbst- oder Privatzahler).
  • Personen, die Leistungen der Pflegekasse oder Sozialhilfe beziehen, aber nicht in einem Pflegeheim im engeren Sinn leben. Dazu zählt zum Beispiel eine Pflege-Wohngemeinschaft.

In diesen Fällen ermöglicht der Gesetzgeber, dass der Wohnraum auch noch über den Tod hinaus angemietet werden darf. Allerdings ist der Zeitraum auf maximal zwei Wochen beschränkt. Für den verlängerten Zeitraum müssen die Erben die anteiligen Wohnraumkosten zahlen. Das Entgelt muss dabei aber vom Pflegeheimbetreiber um den Betrag gekürzt werden, den er einspart, wenn der Wohnraum nicht genutzt wird.

Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass eine Kürzungspauschale vorab vertraglich festgelegt wird. Dann müssen Sie im Zweifelsfall nicht mit dem Pflegeunternehmen über den genauen Betrag diskutieren.

Hier erhalten Sie außerdem Hilfe

Viele Angehörige erleben die Zeit unmittelbar nach dem Tod eines Familienmitglieds als überfordernd. Für Schmerz und Trauer ist nur wenig Raum, da so viel geregelt werden muss. In einem Moment, der emotionale Kraft und Ruhe fordert, ist organisatorische Leistung gefragt. Wenn Sie von der Trauer oder den bevorstehenden Aufgaben überwältigt werden, ist es vielleicht gut zu wissen, dass Sie nicht alleine sind.

Für die psychologische Unterstützung haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die Hilfe eines Therapeuten oder Seelsorgers in Anspruch zu nehmen, der Sie durch diese belastende Phase begleitet. Auch auf der praktischen Ebene gibt es einige Anlaufstellen, die Sie bei Problemen unterstützen. Beratung und Hilfe finden Sie bei:

Alle wichtige Informationen rund um die Organisation im Sterbefall finden Sie in unserem Ratgeber.

Senioren in einer Pflegeeinrichtung.

Pflege im Heim: Unsere Informationen für Pflegebedürftige

Von der Suche nach der passenden Einrichtung über den Umzug und Kostenfragen bis hin zur Hilfe bei Problemen: Wir informieren über die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen bei Verträgen mit Pflegeheimen.

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