Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

"Mystery-Box" und "Secret-Pack" – Ihre Rechte beim Kauf

Stand:
Sie sind die Wundertüten des Handels: Zahlreiche Shops bieten "Mystery-Boxen" zum Verkauf an. Ähnlich wie bei einer Wundertüte weiß man vorab nicht, was im Paket enthalten ist. Auch unzustellbare Sendungen und Retouren werden als "Secret-Packs" im Internet oder in Automaten angeboten.
Frau guckt überrascht in Karton

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bevor Sie eine "Mystery-Box" im Internet kaufen, prüfen Sie, ob die Internetseite ein Impressum und verständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hat.
  • Gefällt Ihnen die Ware nicht, können Sie diese im Rahmen des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen zurückschicken – allerdings kann es sein, dass Sie die Versandkosten dafür zahlen müssen.
  • Kaufen Sie eine "Mystery-Box" im Laden oder das "Secret-Pack" im Automaten, haben Sie rein rechtlich keinen Anspruch auf Rückgabe, wenn Ihnen der Inhalt nicht gefällt.
  • Bei Mängeln gelten die Gewährleistungsrechte.
On

Bei "Mystery-Boxen" legt man sich meist auf eine Warenkategorie fest, zum Beispiel Elektronik, Kosmetik oder Süßwaren. Der eigentliche Inhalt ist dann aber eine Überraschung. Damit die nicht in einer Enttäuschung endet, sollten Sie die Angebote genau prüfen. Denn neben seriösen Anbietern gibt es auch schwarze Schafe, die das Geschäftsmodell nutzen, um unbrauchbaren Ramsch loszuwerden.

Unter der Bezeichnung "Secret-Packs" werden aktuell im Internet oder auch über aufgestellte Automaten Retouren oder nicht zustellbare Pakete als "Überraschungspakete" angeboten.

Seriöse Anbieter erkennen

Ist das Angebot zu schön, um wahr zu sein? Dann sollten Sie genauer hinsehen statt sich zu einem spontanen Kauf hinreißen zu lassen. Schritt 1 bei Angeboten auf Internetseiten: ein Blick ins Impressum. Hier müssen die Adresse des Unternehmens, eine vertretungsberechtigte Person und eine E-Mail-Adresse genannt werden. Die Seite muss außerdem Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlichen. Ein deutliches Erkennungszeichen von unseriösen Seiten sind AGB in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm.

Auch Kundenbewertungen können erste Indizien über die Seriosität des Anbieters liefern. Dabei sollten Sie sich nicht nur auf Bewertungen innerhalb eines Shops verlassen. Positive Bewertungen können ebenfalls gefälscht sein. Besonders auffällig sind die Lobeshymnen dann, wenn andere Bewertungen stark von ihnen abweichen und deutliche Kritik beinhalten.

Widerruf und Rückgabe

Beim Kauf von Waren im Internet haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn der Inhalt des Überraschungspakets nicht gefällt oder nicht dem angegebenen Warenwert entspricht, kann der Widerruf erklärt und die Ware zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rücksendung müssen die Anbieter jedoch nicht übernehmen. Hat das Unternehmen seinen Sitz im Ausland, können daher hohe Rücksendekosten entstehen! Deshalb sollten Sie vorab prüfen, wo das Unternehmen sitzt und ob es kostenlose Retouren anbietet.

Achtung: Einige Online-Anbieter verweigern das Widerrufsrecht. Sie behaupten, das Angebot würde nur für Händler gelten. Daher wäre es nicht möglich zu widerrufen. Doch das ist nicht richtig: Wenn der Online-Händler Ihnen die Ware als Privatperson verkauft, gilt das allgemeine Verbraucherrecht und damit auch das Recht auf Widerruf.

Zahlungsoptionen

Auch die Zahlungsmöglichkeiten sollten Sie genauer unter die Lupe genommen werden. Oft werden bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann die Bezahlung per Vorkasse verlangt. Es sollte aber umgekehrt sein: erst die Ware, dann das Geld. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollten Sie auf eine Bestellung verzichten.

"Mystery-Boxen" im Laden oder Automaten kaufen

In einem Geschäft vor Ort kaufen Sie quasi "die Katze im Sack". Gefällt Ihnen der Inhalt nicht, haben Sie erst mal kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch. Es sei denn, das Geschäft sichert Ihnen dies zu. Bietet ein Laden Umtausch aus Kulanz an, vergewissern Sie sich, dass auch solche Boxen nach dem Öffnen davon umfasst werden. Anders ist es, wenn die enthaltene Ware defekt ist. Diese können Sie im Geschäft reklamieren.

Haben Sie die Box in einem Automaten gekauft, ist der Ansprechpartner für Reklamationen der Verkäufer der Ware, also der Betreiber des Automaten. Genauere Informationen darüber müssen am Automaten angebracht sein.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.