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Klage gegen Stromio: Das sind Ihre Vorteile

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Lesen sie hier, welche Vorteile es haben kann, wenn Sie sich unserer Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH anschließen.
Jemand erklärt etwas, im Hintergrund schemenhaft sitzendes Publikum

Mit dem Eintrag in das Klageregister erklären Sie nur, dass ein Urteil auch für Sie bindend wäre. Weitere Verpflichtungen gehen Sie nicht ein.

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  1. Kollektive Rechtsdurchsetzung: Einer klagt für viele 
    Bei der Musterfeststellungsklage klagt einer für viele - in diesem Fall die Verbraucherzentrale Hessen für alle betroffenen privaten Stromabnehmer und ehemaligen Kunden der Stromio GmbH aus ganz Deutschland, die sich in das Klageregister eintragen lassen. Die Musterfeststellungsklage ist die effektive Durchsetzung der Rechte von vielen Verbrauchern in einem Verfahren.
  2. Wir übernehmen das Kostenrisiko für Sie
    Wenn Sie sich ins Klageregister eintragen, haben Sie kein Kostenrisiko. Sie müssen keinen Prozesskostenvorschuss zahlen und auch keine Prozesskosten, falls wir mit unserer Klage nicht erfolgreich sein sollten. Ihnen entstehen für dieses Verfahren keine Anwaltskosten, und Sie benötigen keine Rechtsschutzversicherung und keine Prozesskostenhilfe. Wir übernehmen das komplette Kostenrisiko.
  3. Sie profitieren von unserer Erfahrung
    Die Verbraucherzentrale Hessen hat als qualifizierte Einrichtung per Gesetz eine Klagebefugnis. Die Verbraucherzentrale Hessen hat jahrzehntelange Erfahrung und Expertise in der Verbraucherarbeit und verfolgt dabei keine Gewinnerzielungsabsicht.
  4. Sie entscheiden, wann Sie der Klage beitreten wollen
    Sie können der Musterfeststellungsklage gleich nach Eröffnung des Klageregisters oder auch noch einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung beitreten. Das Datum der ersten mündlichen Verhandlung wurde auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Eine Eintragung ins Register ist noch bis zum Ende des Tages vor der Verhandlung möglich. Bitte beachten Sie, dass es für die Klageerweiterung gegen den Geschäftsführer persönlich sowie den Mutterkonzern einer erneuten Eintragung im Klageregister auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz bedarf. Um einen Termin zur mündlichen Verhandlung terminieren zu können, sollte diese Eintragung auf die erweiterte Klage möglichst zeitnah bis zum 29.7.2025 erfolgen.
  5. Die Verbraucherzentrale Hessen hat erfahrene Rechtsexperten
    Wenn Sie sich unserer Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH, den Geschäftsführer und Mutterkonzern anschließen, benötigen Sie für das Verfahren keine eigenen Rechtsanwälte und Sachverständige. Wir bringen in das Verfahren nicht nur die langjährige Erfahrung unserer eigenen Experten ein, sondern haben für den Prozess auch externe Experten gewonnen, mit denen wir bereits seit Jahren zusammenarbeiten und die sich in der Materie gut auskennen.
  6. Das Urteil ist für alle bindend
    Das Musterfeststellungsurteil wird im Klageregister öffentlich bekannt gemacht und ist bindend für die Stromio GmbH, den Geschäftsführer und Mutterkonzern und alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Klageregister eingetragen sind. Sollte vor Gericht eine Einigung beziehungsweise ein Vergleich erzielt werden, können alle Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit wieder aus dieser Einigung oder aus dem Vergleich austreten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.