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Buchtitel "Eigentumswohnung": Pressematerial

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Ratgeber „Eigentumswohnung“: Wegweiser zum passenden Objekt
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Titelbild des Ratgebers "Eigentumswohnung"In die eigenen vier Wände zu investieren bedeutet für die meisten Menschen auch finanzielle Vorsorge: Sie wollen im Alter dann mietfrei wohnen. Zudem ist die Investition in Beton die einzige Form der Altersvorsorge, von der man schon jetzt etwas hat. Doch der Kauf einer passenden Eigentumswohnung kann zur echten Herausforderung werden. Hausgeld, Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Rechte und Pflichten einer Eigentümerversammlung – spezielle Regelungen gelten, wenn ein Miteigentum an Grundstück und Gebäude erworben wird. Der Ratgeber „Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale ist ein Praxis-Handbuch, das – von den Aufklärungspflichten des Verkäufers bis zum Erwerb aus einer Zwangsversteigerung – durch alle Fragen rund ums Suchen und Kaufen sowie das Wohnen in einer Eigentumswohnung lotst.

Anders als beim Kauf eines Hauses muss bei einer Eigentumswohnung das gesamte Gebäude gemeinschaftlich mit den anderen Wohnungseigentümern verwaltet werden. Ein Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlung gibt Aufschluss darüber, ob das Objekt Tücken birgt oder ein Sanierungsstau künftig kräftig zu Buche schlägt. Denn dann müssten Eigentümer in spe möglicherweise zusätzlich zum Kaufpreis kostenträchtige Maßnahmen auf der Rechnung haben. Vorgestellt wird, welche Regelungen im Kaufvertrag nicht fehlen dürfen und was sich hinter dem Wirtschaftsplan oder einem Baulastenverzeichnis verbirgt. Das Buch erläutert typische Probleme in einer Eigentümergemeinschaft und zeigt Wege, um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu gibt es viele Fallbeispiele, Tipps und Checklisten.

Der Ratgeber „Eigentumswohnung. Suchen. Kaufen. Wohnen. Das große Praxis-Handbuch“ hat 248 Seiten und kostet 29,90 Euro, als E-Book 23,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.