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Buchtitel "Meine Immobilie verkaufen": Pressematerial

Was bekomme ich für mein Haus? Ratgeber gibt Tipps zum Immobilienverkauf
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Hausgiebel vor blauem HimmelWie viel Geld soll ich verlangen? Wer beschlossen hat, seine Immobilie zu verkaufen, steht vor einer schweren Entscheidung: Eine zu hohe Forderung kann mögliche Interessenten abschrecken. Ein zu niedriger Anfangspreis wiederum verbaut wichtigen Verhandlungsspielraum, weil Käuferinnen und Käufer meist ein kleines Zugeständnis erwarten. Auch Eigentümer, die wollen, dass ihre Immobilie in der Familie bleibt, sollten den Wert ihres Objekts genau kennen. Sonst können sie ihren Nachlass nicht gerecht verteilen. Der neu aufgelegte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ hilft dabei, den Marktwert zu ermitteln und bietet jede Menge weitere wertvolle Tipps.

Berufliche Veränderungen, der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Trennung oder Scheidung – es gibt viele Gründe, sich von Haus oder Eigentumswohnung zu trennen. Die Leserinnen und Leser erfahren, welche rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Regelungen sie dabei beachten müssen. Außerdem zeigt der Ratgeber auf, welche Absprachen als Alternative mit Kindern oder nahestehenden Personen möglich sind. Dazu informiert das Buch über das Erb- und Steuerrecht und bietet Expertentipps sowie jede Menge Fallbeispiele.

Der Ratgeber „Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben“ hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

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Ratgeber Meine Immobilie finanzieren
Die Immobilienfinanzierung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit dem Ratgeber ermitteln Sie Ihren Bedarf, die…
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.