Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Abofallen: Vorsicht geboten!

Stand:
Angebot für kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften oder Apps? Freiexemplare oder Werbegeschenke? Gewinnversprechen bei Lotterien? Doch später erhältst du eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Abo? Vorsicht: Es handelt sich dabei oft um Abofallen. Was musst du wissen und was kannst du tun?
Vektorgrafik mit menschlicher Figur und digitalen Endgeräten - Abo
On

Was sind Abofallen?

Um Kunden zu gewinnen, wird oft mit kostenlosen Probe-Abos, günstigen Konditionen, Freiexemplaren oder Werbegeschenken geworben. Jedoch wird dabei die Adressenangabe und Unterschrift verlangt. Bereits damit beginnt in der Regel das Abonnement. Die Vereinbarung beinhaltet in den meisten Fällen die Klausel, dass dem weiteren Bezug nach dem kostenlosen Zeitraum des Abos aktiv widersprochen werden muss. Oftmals werden die Vergünstigungen oder Geschenke erst nach Ablauf der gesetzlich garantierten 14-tägigen Widerrufsfrist versendet oder nur vorgetäuscht. Und wenn man die Vereinbarung nicht widerruft und die Kündigungsfrist des Probe-Abos nicht beachtet, wird dieses schnell kostenpflichtig verlängert, so dass eine Abofalle entsteht.

Abofallen bei Zeitungen oder Zeitschriften

Schnupper- bzw. Test-Abos einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift werden oft durch den Schriftzug "Gratis" als kostenlos dargestellt. Es handelt sich dabei aber um ein normales Abonnement, in dem lediglich die ersten paar Ausgaben kostenlos sind.

Zudem können Abofallen auch durch Teilnahme an einer Umfrage oder einem Produkttest entstehen. Als Dankeschön werden dabei kostenlose Zeitungsabonnements angeboten, die aber nach kurzer Zeit kostenpflichtig werden können.

Unabhängig von Verlagen handelnde Vermittler locken Verbraucher:innen auch mit vermeintlichen Gewinnen bei Lotterien (z.B. Sachen oder Gutscheinen über mehrere Hundert Euro), um Zeitungs- oder Zeitschriften-Abos zu vermitteln und Provisionen einzustreichen. Doch diese Gewinne gibt es oft gar nicht. Sie sind lediglich Mittel zum Zweck, um zum Abschluss eines Abos zu verleiten.

Handy-Abofallen

Schon durch Anklicken von Werbebannern, Spielen, Videos oder Apps auf dem Handy oder Umleitung auf unbekannte Seiten kann ein ungewolltes Abo bei einem Drittanbieter zustande kommen, welches über die Mobilfunkrechnung bezahlt werden soll. Denn dabei wird deine Mobilfunknummer identifiziert und die Zahlungsinformation an deinen Anbieter weitergeleitet.

Um das zu verhindern sind Mobilfunkfirmen seit dem 1. Februar 2020 generell verpflichtet, das sogenannte Redirect-Verfahren einzusetzen. Dabei werden Kunden, die durch Anklicken auf dem Handy etwas abonnieren, auf eine Internetseite des Mobilfunkanbieters umgeleitet, wo sie den Kauf erst per Klick auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie "Zahlungspflichtig bestellen" oder "Kaufen" abschließen.

Damit es gar nicht erst zu ungewollten Abbuchungen für Drittanbieterleistungen kommt, kannst du bei deinem Mobilfunkanbieter eine so genannte Drittanbietersperre einrichten lassen, wodurch die Dienste von Drittanbietern gänzlich oder teilweise gesperrt werden.

Mehr Informationen zum Thema Abofallen bei Drittanbietern und wie man sich davor schützen kann findest du hier.

Widerruf oder Anfechtung des Abo-Vertrages

Wenn du in eine Abofalle getappt bist, hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten, dich von einem abgeschlossenen Abo-Vertrag wieder zu lösen: Du kannst ihn widerrufen oder anfechten.

  • Widerruf: Hast du am Telefon, im Internet/per E-Mail, an der Haustür oder in der Öffentlichkeit (z.B. auf der Straße) in den Vertrag eingewilligt, kannst du diesen problemlos innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des ersten abonnierten Produkts (z.B. der ersten Zeitschrift) widerrufen. Hat man dich nicht deutlich und unmissverständlich über dein Widerrufsrecht belehrt oder sind die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nicht erfüllt, kannst du sogar ein Jahr und 14 Tage lang den Widerruf erklären.

Als Verbraucher:in hast du unter bestimmen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass du dich vom Vertrag lösen kannst (innerhalb einer 14-tägigen Frist ab Erhalt der Ware), ohne einen Grund zu nennen. Deshalb sollte diese Möglichkeit immer vorrangig geprüft werden. Mehr Informationen zum Widerrufsrecht findest du in unserem Infotext und Animationsvideo (der Link führt zu YouTube).

  • Anfechtung: Hast du erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bemerkt, dass du getäuscht wurdest, kannst du dich trotzdem noch wehren. Ab dem Moment, in dem du die Täuschung entdeckt hast, kannst du den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Es ist jedoch schwierig, die Täuschung nachzuweisen, wenn keine Begleitperson beim Abschluss des Vertrags anwesend war. Falls doch, könnte eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei oder der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Vektorgrafik mit menschlichen Figuren und digitalen Endgeräten - Digitale Welt

Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch

Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.

Logo Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.