Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Algorithmen im Unterricht: Daten schützen, Manipulation erkennen

Stand:
In unserem Fortbildungsangebot für Lehrkräfte vermitteln wir Wissenswertes rund um Algorithmen im Alltag und stellen unser Unterrichtsmaterial vor.
Off

Tricks und Manipulation im Netz durchschauen wir leicht – oder? Was hat Datenschutz mit mir zu tun? Woher kommt personalisierte Werbung? Und welche Rolle spielen dabei die Algorithmen?

Algorithmen beeinflussen tagtäglich unser Informations- und Konsumverhalten. Nicht immer sind Algorithmen zu unserem Vorteil. Oft werden sie gezielt zur Manipulation unserer Entscheidungen im Netz eingesetzt. Dabei sind diese Tricks oftmals nicht leicht zu durchschauen.

Nutzerinnen und Nutzer können sich schützen, wenn sie wissen, wie Algorithmen grundlegendend arbeiten, wo sie eingesetzt werden und wie man seine Daten vor dem Zugriff von Algorithmen schützten kann. 

Nach einer thematischen Einführung stellen wir die dreiteilige Unterrichtsreihe zu Algorithmen vor und diskutieren mit den Teilnehmenden über die Möglichkeiten, die Thematik in ihre Fächer zu integrieren.

Die Reihe umfasst folgende Einzelthemen: 

Die Fortbildung richtet sich an Lehrende der Sekundarstufe I (ab Klasse 9) und Sekundarstufe II und ist durch die Hessische Lehrkräfteakademie akkreditiert. Anfragen für die kostenfreie Fortbildung können über bildung@verbraucherzentrale-hessen.de gestellt werden.

Die Fortbildung ist Teil des Projektes „Algorithmenkontrolle“, das durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert wurde.

Sie haben Fragen oder interessieren sich für das Angebot?
Kontaktieren Sie Peter Reinhardt  unter bildung@verbraucherzentrale-hessen.de.  

Eine junge Frau mit blauen Haaren macht ein Selfie von sich

Algo... was?! Check den Algorithmus!

Fragen Sie sich auch manchmal, was der Algorithmus alles über Sie weiß? Und ob das sein muss? Nützt es Ihnen? Oder nervt es nur? Informieren Sie sich hier, nutzen Sie unsere Unterrichtsmaterialien oder buchen Sie eine Bildungsveranstaltung!

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.