Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Kundenservice bei SharkNinja

Stand:
Nur eine Telefonnummer reicht nicht
Ein älterer Mann verärgert am Telefon
Off

Darum geht’s

Herr G. hatte ein Küchengerät der Marke Ninja gekauft, wollte es jedoch retournieren. Er versuchte, Kontakt mit dem Hersteller SharkNinja aufzunehmen. SharkNinja Germany wies auf seiner Internetseite im Impressum jedoch lediglich eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme aus. Mehrere Versuche, unter dieser Nummer einen Kundenservice zu erreichen, endeten erfolglos in langen Warteschleifen. Eine weitere Kontaktmöglichkeit, wie etwa eine E-Mail-Adresse, wurde nicht genannt. Verärgert wandte sich Herr G. an die Verbraucherzentrale Hessen.

Das ist geregelt

Unternehmen müssen in ihrem Impressum bestimmte Informationen bereitstellen: Neben dem Namen und der Anschrift gehören dazu auch die Kontaktdaten, wie eine Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder eine alternative Kontaktmöglichkeit. Das schreibt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vor. 

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel Probleme mit einem Produkt haben, muss es ihnen ermöglicht werden, das Unternehmen zu kontaktieren. Dafür ausschließlich eine Telefonnummer anzubieten, reicht nicht aus.

Das haben wir erreicht

Nachdem sich SharkNinja Germany außergerichtlich nicht einsichtig zeigen wollte, haben wir Klage eingereicht. SharkNinja lenkte ein, und das gerichtliche Verfahren wurde schließlich mit einem Anerkenntnisurteil abgeschlossen. Das Unternehmen hat in seinen Impressen eine weitere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme eingefügt. 

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.