Das ärgert uns
Der Geschäftsführer eines hessischen Vereins erhielt eine kurze Mail, im Anhang die Rechnung für eine Domain-Registrierung. Der Verein wurde aufgefordert, 174,30 Euro auf ein spanisches Konto zu überweisen.
Mit der Absenderfirma bestand allerdings gar kein Vertrag, auch eine Domain-Registrierung war nicht geplant. Auffällig war außerdem, dass die Rechnung die korrekte Groß- und Kleinschreibung vermissen ließ.
Glücklicherweise erkannte der Empfänger die „Fake“-Rechnung, zahlte nicht und meldete den Fall der Verbraucherzentrale, um über die Masche aufzuklären.
Das rät die Verbraucherzentrale Hessen
Seien Sie misstrauisch, wenn Sie von unbekannten Firmen Rechnungen erhalten.
Überweisen Sie kein Geld, wenn
- die Rechnung von einer unbekannten Firma stammt und die Dienstleistung nicht stattgefunden hat,
- das Schreiben keine Absender-Adresse enthält und keine Geschäftsführung benennt,
- das Geld ins Ausland überwiesen werden soll,
- die Rechnung zahlreiche Rechtschreibfehler aufweist,
- die Steuernummer der Firma auf der Rechnung fehlt.