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Fake-Rechnung für Domainregistrierung

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Woran Sie falsche Rechnungen erkennen können
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Das ärgert uns

Der Geschäftsführer eines hessischen Vereins erhielt eine kurze Mail, im Anhang die Rechnung für eine Domain-Registrierung. Der Verein wurde aufgefordert, 174,30 Euro auf ein spanisches Konto zu überweisen.

Mit der Absenderfirma bestand allerdings gar kein Vertrag, auch eine Domain-Registrierung war nicht geplant. Auffällig war außerdem, dass die Rechnung die korrekte Groß- und Kleinschreibung vermissen ließ.

Glücklicherweise erkannte der Empfänger die „Fake“-Rechnung, zahlte nicht und meldete den Fall der Verbraucherzentrale, um über die Masche aufzuklären.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Seien Sie misstrauisch, wenn Sie von unbekannten Firmen Rechnungen erhalten.

Die Cyberkriminellen hinter den gefälschten Domain-Rechnungen scheinen sehr organisiert und zielgerichtet vorzugehen. Die Mails sind zwar unpersönlich, aber sie können dennoch leicht täuschen, besonders, wenn man nicht mit solchen Betrugsmethoden vertraut ist.

Es wird dringend empfohlen, keine unbekannten oder verdächtigen Anhänge zu öffnen und keine Zahlungen auf der Grundlage solcher Aufforderungen zu tätigen.

Überweisen Sie kein Geld, wenn

  • die Rechnung von einer unbekannten Firma stammt und die Dienstleistung nicht stattgefunden hat,
  • das  Schreiben keine Absender-Adresse enthält und keine Geschäftsführung benennt,
  • das Geld ins Ausland überwiesen werden soll,
  • die Rechnung zahlreiche Rechtschreibfehler aufweist,
  • die Steuernummer der Firma auf der Rechnung fehlt.

Wenn Sie denken, dass Sie bereits Opfer eines Betrugs geworden sind, ist es wichtig, schnell zu handeln. Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und informieren Sie sie über die Situation. Je früher Sie reagieren, desto größer sind Ihre Chancen, finanziellen Schaden abzuwenden.

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.