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Fake-Rechnung für Domainregistrierung

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Woran Sie falsche Rechnungen erkennen können
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Das ärgert uns

Der Geschäftsführer eines hessischen Vereins erhielt eine kurze Mail, im Anhang die Rechnung für eine Domain-Registrierung. Der Verein wurde aufgefordert, 174,30 Euro auf ein spanisches Konto zu überweisen.

Mit der Absenderfirma bestand allerdings gar kein Vertrag, auch eine Domain-Registrierung war nicht geplant. Auffällig war außerdem, dass die Rechnung die korrekte Groß- und Kleinschreibung vermissen ließ.

Glücklicherweise erkannte der Empfänger die „Fake“-Rechnung, zahlte nicht und meldete den Fall der Verbraucherzentrale, um über die Masche aufzuklären.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Seien Sie misstrauisch, wenn Sie von unbekannten Firmen Rechnungen erhalten.

Die Cyberkriminellen hinter den gefälschten Domain-Rechnungen scheinen sehr organisiert und zielgerichtet vorzugehen. Die Mails sind zwar unpersönlich, aber sie können dennoch leicht täuschen, besonders, wenn man nicht mit solchen Betrugsmethoden vertraut ist.

Es wird dringend empfohlen, keine unbekannten oder verdächtigen Anhänge zu öffnen und keine Zahlungen auf der Grundlage solcher Aufforderungen zu tätigen.

Überweisen Sie kein Geld, wenn

  • die Rechnung von einer unbekannten Firma stammt und die Dienstleistung nicht stattgefunden hat,
  • das  Schreiben keine Absender-Adresse enthält und keine Geschäftsführung benennt,
  • das Geld ins Ausland überwiesen werden soll,
  • die Rechnung zahlreiche Rechtschreibfehler aufweist,
  • die Steuernummer der Firma auf der Rechnung fehlt.

Wenn Sie denken, dass Sie bereits Opfer eines Betrugs geworden sind, ist es wichtig, schnell zu handeln. Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und informieren Sie sie über die Situation. Je früher Sie reagieren, desto größer sind Ihre Chancen, finanziellen Schaden abzuwenden.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.