Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Joom bessert nach

Stand:
Die Online-Handelsplattform versteckte ihre Kontaktinformationen
Off

Darum geht’s

Das Portal Joom bietet günstige Ware aus dem Ausland , in der Regel auch noch stark rabattiert. Nicht allen Verbrauchern ist klar, dass Joom selbst gar nicht Verkäufer ist, sondern den Verkauf nur vermittelt. Obendrein überraschte uns die Webseite mit ihrem Inhalt: Wer auf „Nutzungsbedingungen“ klickte, erhielt lediglich englischsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Auch die Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail und Telefonnummer waren gut versteckt.

Das ist geregelt

AGB müssen transparent und verständlich sein. Dementsprechend müssen Seiten, die sich an deutschsprachige Verbraucher richten, auch deutsche AGB beinhalten. Zwar sind englische Sprachkenntnisse in der Gesellschaft inzwischen durchaus verbreitet. Das bedeutet aber nicht, dass man sich auch mit englischer Rechtssprache auskennen muss.

Zudem müssen Webseiten eine Seite enthalten, die den Anbieter erkennbar macht. Diese sogenannte Impressumspflicht kann auch ausländische Seiten betreffen.

Das haben wir erreicht

Der Anbieter hat schnell reagiert. Auf unsere Abmahnung hin hat er sein Angebot überarbeitet und sich verpflichtet, künftig ordnungsgemäß zu agieren.
Nach der Überarbeitung sind die AGB nun in deutscher Sprache vorhanden. 

Inzwischen finden sich unter „Kontakt“ auch die wichtigsten Informationen. Dort sehen Verbraucher nun klar, dass es sich bei Joom um eine Firma aus Lettland handelt. Das ist eine wichtige Information: Gibt es mit einem Vertrag Probleme, kann ein Firmensitz im Ausland die Lösung dieser Probleme erschweren.

Das können Sie tun

Sie haben Probleme, die Kontaktinformationen eines Anbieters zu finden? Schreiben Sie uns an beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de. Auch wenn Sie den Verdacht haben, dass bestimmte AGB rechtswidrig sein könnten, sind wir für Ihre Hinweise sehr dankbar.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.