Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Joom bessert nach

Stand:
Die Online-Handelsplattform versteckte ihre Kontaktinformationen
Off

Darum geht’s

Das Portal Joom bietet günstige Ware aus dem Ausland , in der Regel auch noch stark rabattiert. Nicht allen Verbrauchern ist klar, dass Joom selbst gar nicht Verkäufer ist, sondern den Verkauf nur vermittelt. Obendrein überraschte uns die Webseite mit ihrem Inhalt: Wer auf „Nutzungsbedingungen“ klickte, erhielt lediglich englischsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Auch die Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail und Telefonnummer waren gut versteckt.

Das ist geregelt

AGB müssen transparent und verständlich sein. Dementsprechend müssen Seiten, die sich an deutschsprachige Verbraucher richten, auch deutsche AGB beinhalten. Zwar sind englische Sprachkenntnisse in der Gesellschaft inzwischen durchaus verbreitet. Das bedeutet aber nicht, dass man sich auch mit englischer Rechtssprache auskennen muss.

Zudem müssen Webseiten eine Seite enthalten, die den Anbieter erkennbar macht. Diese sogenannte Impressumspflicht kann auch ausländische Seiten betreffen.

Das haben wir erreicht

Der Anbieter hat schnell reagiert. Auf unsere Abmahnung hin hat er sein Angebot überarbeitet und sich verpflichtet, künftig ordnungsgemäß zu agieren.
Nach der Überarbeitung sind die AGB nun in deutscher Sprache vorhanden. 

Inzwischen finden sich unter „Kontakt“ auch die wichtigsten Informationen. Dort sehen Verbraucher nun klar, dass es sich bei Joom um eine Firma aus Lettland handelt. Das ist eine wichtige Information: Gibt es mit einem Vertrag Probleme, kann ein Firmensitz im Ausland die Lösung dieser Probleme erschweren.

Das können Sie tun

Sie haben Probleme, die Kontaktinformationen eines Anbieters zu finden? Schreiben Sie uns an beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de. Auch wenn Sie den Verdacht haben, dass bestimmte AGB rechtswidrig sein könnten, sind wir für Ihre Hinweise sehr dankbar.

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.