Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Joom bessert nach

Stand:
Die Online-Handelsplattform versteckte ihre Kontaktinformationen
Off

Darum geht’s

Das Portal Joom bietet günstige Ware aus dem Ausland , in der Regel auch noch stark rabattiert. Nicht allen Verbrauchern ist klar, dass Joom selbst gar nicht Verkäufer ist, sondern den Verkauf nur vermittelt. Obendrein überraschte uns die Webseite mit ihrem Inhalt: Wer auf „Nutzungsbedingungen“ klickte, erhielt lediglich englischsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Auch die Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail und Telefonnummer waren gut versteckt.

Das ist geregelt

AGB müssen transparent und verständlich sein. Dementsprechend müssen Seiten, die sich an deutschsprachige Verbraucher richten, auch deutsche AGB beinhalten. Zwar sind englische Sprachkenntnisse in der Gesellschaft inzwischen durchaus verbreitet. Das bedeutet aber nicht, dass man sich auch mit englischer Rechtssprache auskennen muss.

Zudem müssen Webseiten eine Seite enthalten, die den Anbieter erkennbar macht. Diese sogenannte Impressumspflicht kann auch ausländische Seiten betreffen.

Das haben wir erreicht

Der Anbieter hat schnell reagiert. Auf unsere Abmahnung hin hat er sein Angebot überarbeitet und sich verpflichtet, künftig ordnungsgemäß zu agieren.
Nach der Überarbeitung sind die AGB nun in deutscher Sprache vorhanden. 

Inzwischen finden sich unter „Kontakt“ auch die wichtigsten Informationen. Dort sehen Verbraucher nun klar, dass es sich bei Joom um eine Firma aus Lettland handelt. Das ist eine wichtige Information: Gibt es mit einem Vertrag Probleme, kann ein Firmensitz im Ausland die Lösung dieser Probleme erschweren.

Das können Sie tun

Sie haben Probleme, die Kontaktinformationen eines Anbieters zu finden? Schreiben Sie uns an beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de. Auch wenn Sie den Verdacht haben, dass bestimmte AGB rechtswidrig sein könnten, sind wir für Ihre Hinweise sehr dankbar.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.