Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

FAQ - Fragen und Antworten zur Digitalen Beratungsakte

Stand:
Wenn Sie einen Beratungstermin buchen, legen wir zu Ihrem Anliegen eine Digitale Beratungsakte an, damit die Beratung optimal vorbereitet und begleitet werden kann. Die wichtigsten Fragen hierzu haben wir zusammengefasst.

Im Rahmen unserer Beratungen nutzen wir zur Bereitstellung von Dokumenten die Digitale Beratungsakte. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Off
Was ist die Digitale Beratungsakte und wofür ist sie erforderlich?

Die Digitale Beratungsakte ist eine Software-Anwendung, in der alle Daten und Dokumente zu Ihrem Beratungstermin gebündelt werden. Die Digitale Beratungsakte ermöglicht es zudem, den Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Ihnen und der Verbraucherzentrale Hessen datenschutzkonform zu realisieren. Selbstverständlich geben wir diese Dokumente oder Informationen nicht weiter. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unseren Datenschutzhinweisen.

Welche Vorteile hat die Digitale Beratungsakte für mich?

Mit der Digitalen Beratungsakte haben Sie selbst Zugriff auf alle Dokumente zu Ihrem Beratungstermin. Sie können prüfen, welche Dokumente Sie zur Beratung hochgeladen haben. Dokumente, die die Beraterin/der Berater Ihnen zur Verfügung stellen möchte, können Sie ebenfalls über die Digitale Beratungsakte einsehen und herunterladen.

Ich habe eine E-Mail mit der Aufforderung erhalten, mich in der Digitalen Beratungsakte zu registrieren. Was muss ich tun?

Bitte folgen Sie dem Link in der Nachricht, die Sie erhalten haben. Registrieren sich dort mit der E-Mail-Adresse, die Sie auch bei Ihrer Terminbuchung angegeben haben, und mit dem in der E-Mail-Nachricht angegebenen Einmal-Passwort.

Über folgenden Link können Sie Schritt für Schritt sehen, wie der Registrierungsprozesses abläuft. Klicken Sie dazu auf der hier verlinkten Seite jeweils den pulsierenden gelben Punkt, um den nächsten Schritt zu sehen: https://discover.easy-software.com/demo/cm4v33s4o0653vlry9c0e03az

Ich habe ein Problem mit der Registrierung. Woran kann das liegen und was kann ich tun?

Für die Registrierung erhalten Sie kurze Zeit nach Terminbuchung eine separate E-Mail an die Adresse, die Sie auch bei Ihrer Terminbuchung angegeben haben. Bitte achten Sie bei der Registrierung darauf, dass Sie die bei der Terminbuchung angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Diese E-Mail-Adresse ist gleichzeitig Ihr Benutzername in der Digitalen Beratungsakte. Bitte achten Sie zudem darauf, dass Sie das Einmal-Passwort korrekt kopieren und nicht versehentlich ein Leerzeichen mitkopieren.
 

Ich möchte Dokumente hochladen. Wie geht das?

Dokumente, die Sie für die Beratung bereitstellen möchten, können Sie in gängigen Dateiformaten (jpeg, jpg, png, pdf, Excel- oder Word-Datei) in die Digitale Beratungsakte hochladen. Wie genau Sie die Dokumente hochladen, können Sie über folgenden Link in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung ansehen. Klicken Sie dazu auf der hier verlinkten Seite jeweils den pulsierenden gelben Punkt, um den nächsten Schritt zu sehen: https://discover.easy-software.com/demo/cm5gu29ke0bur5ubaqhfx1izc

Ich habe eine Benachrichtigung erhalten, dass Unterlagen zu meinem Termin für mich vorliegen. Was bedeutet das?

Mit der Digitalen Beratungsakte haben Sie nicht nur die Möglichkeit, selbst Dokumente zum Termin hochzuladen. Auch Ihre Beraterin/Ihr Berater kann Dokumente für Sie bereitstellen. Über Ihr Login in der Digitalen Beratungsakte haben Sie Zugriff auf diese Dokumente.

Meine Beratung ist abgeschlossen. Ich habe aber noch eine Frage oder möchte etwas hochladen. Ist das möglich?

Nachdem die Beratung abgeschlossen ist, können Sie keine Dokumente mehr hochladen. Sofern Sie nochmals eine Beratung benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin online oder setzen Sie sich mit unserem Verbraucherservice unter 069 972010-900 in Verbindung.

Wo kann ich mich detailliert zum Thema Datenschutz bei der Digitalen Beratungsakte informieren?

Wir wir Ihre Daten im Rahmen der Digitalen Beratungsakte nutzen, können Sie ausführlich in unseren Datenschutzhinweisen lesen.   

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.