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FAQ - Fragen und Antworten zur Digitalen Beratungsakte

Stand:
Wenn Sie einen Beratungstermin buchen, legen wir zu Ihrem Anliegen eine Digitale Beratungsakte an, damit die Beratung optimal vorbereitet und begleitet werden kann. Die wichtigsten Fragen hierzu haben wir zusammengefasst.

Im Rahmen unserer Beratungen nutzen wir zur Bereitstellung von Dokumenten die Digitale Beratungsakte. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

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Was ist die Digitale Beratungsakte und wofür ist sie erforderlich?

Die Digitale Beratungsakte ist eine Software-Anwendung, in der alle Daten und Dokumente zu Ihrem Beratungstermin gebündelt werden. Die Digitale Beratungsakte ermöglicht es zudem, den Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Ihnen und der Verbraucherzentrale Hessen datenschutzkonform zu realisieren. Selbstverständlich geben wir diese Dokumente oder Informationen nicht weiter. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unseren Datenschutzhinweisen.

Welche Vorteile hat die Digitale Beratungsakte für mich?

Mit der Digitalen Beratungsakte haben Sie selbst Zugriff auf alle Dokumente zu Ihrem Beratungstermin. Sie können prüfen, welche Dokumente Sie zur Beratung hochgeladen haben. Dokumente, die die Beraterin/der Berater Ihnen zur Verfügung stellen möchte, können Sie ebenfalls über die Digitale Beratungsakte einsehen und herunterladen.

Ich habe eine E-Mail mit der Aufforderung erhalten, mich in der Digitalen Beratungsakte zu registrieren. Was muss ich tun?

Bitte folgen Sie dem Link in der Nachricht, die Sie erhalten haben. Registrieren sich dort mit der E-Mail-Adresse, die Sie auch bei Ihrer Terminbuchung angegeben haben, und mit dem in der E-Mail-Nachricht angegebenen Einmal-Passwort.

Über folgenden Link können Sie Schritt für Schritt sehen, wie der Registrierungsprozesses abläuft. Klicken Sie dazu auf der hier verlinkten Seite jeweils den pulsierenden gelben Punkt, um den nächsten Schritt zu sehen: https://discover.easy-software.com/demo/cm4v33s4o0653vlry9c0e03az

Ich habe ein Problem mit der Registrierung. Woran kann das liegen und was kann ich tun?

Kurze Zeit nach Terminbuchung erhalten Sie eine separate E-Mail mit den Login-Informationen zur Digitalen Beratungsakte. Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Registrierung dieselbe E-Mail-Adresse verwenden, die Sie auch bei der Terminbuchung angegeben haben. Diese E-Mail-Adresse ist gleichzeitig Ihr Benutzername in der Digitalen Beratungsakte. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie das Einmal-Passwort korrekt kopieren und nicht versehentlich ein Leerzeichen mitkopieren.
 

Ich möchte Dokumente hochladen. Wie geht das?

Sie können Dokumente in gängigen Dateiformaten (jpeg, jpg, png, pdf, Excel- oder Word-Datei) in die Digitale Beratungsakte hochladen. Wie genau das geht, können Sie über folgenden Link in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung ansehen. Klicken Sie dazu auf der hier verlinkten Seite jeweils den pulsierenden gelben Punkt, um den nächsten Schritt zu sehen: https://discover.easy-software.com/demo/cm5gu29ke0bur5ubaqhfx1izc

Ich habe eine Benachrichtigung erhalten, dass Unterlagen zu meinem Termin für mich vorliegen. Was bedeutet das?

Auch Ihre Beraterin/Ihr Berater kann mit der Digitalen Beratungsakte Dokumente für Sie bereitstellen. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in der Digitalen Beratungsakte ein. Dann haben Sie Zugriff auf diese Dokumente.

Meine Beratung ist abgeschlossen. Ich habe aber noch eine Frage oder möchte etwas hochladen. Ist das möglich?

Nachdem die Beratung abgeschlossen ist, können Sie keine Dokumente mehr hochladen. Sofern Sie nochmals eine Beratung benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin online oder setzen Sie sich mit unserem Verbraucherservice unter 069 972010-900 in Verbindung.

Wo kann ich mich detailliert zum Thema Datenschutz bei der Digitalen Beratungsakte informieren?

Wir wir Ihre Daten im Rahmen der Digitalen Beratungsakte nutzen, können Sie ausführlich in unseren Datenschutzhinweisen lesen.   

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
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Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.