Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

IvyBears Haarvitamine

Stand:
Ist die Einnahme von IvyBears Haarvitaminen unbedenklich?
Off

Frage

Ist die Einnahme von IvyBears Haarvitaminen unbedenklich?

Antwort

„IvyBears“ werden als Nahrungsergänzungsmittel mit Biotin, Folsäure, Zink und zahlreichen Vitaminen ausgelobt.

Zur Werbung: Biotin und Zink dürfen mit der Aussage beworben werden, dass sie zur Erhaltung normaler Haare beitragen. Für Zink ist außerdem die Aussage "trägt zur Erhaltung normaler Nägel bei" erlaubt. Die Aussage „IVYBEARS WOMEN's HAIR enthalten viel Biotin, Folsäure und zahlreiche Vitamine wie Vitamin C, die für schönes, glänzendes und kräftiges Haar sorgen, bei schnellem gesundem Haarwachstum helfen" auf der Internetseite von IvyBears geht allerdings darüber hinaus und ist nach unserer Auffassung so nicht zulässig. Das gleiche gilt für die Aussagen bei amazon, dass IvyBears das Haarwachstum verbessern und die Nägel stärken, oder auf der Seite einer Online-Parfümerie, die IvyBears als "Die Gummibärchen gegen Haarausfall" bezeichnet.

Kundenbewertungen wie beispielsweise „…Und sie schmecken so toll: Da muss ich mir echt auf die Finger hauen, damit ich nicht mehr als 2 am Tag esse…“ oder „…Ich muss sofort an Joghurt gums denken…“ beurteilen wir sehr kritisch. Die Bärchenform des Produktes birgt die Gefahr, mit Süßigkeiten gleichgesetzt zu werden. Dazu trägt auch die Produktbeschreibung auf einigen Anbieterseiten bei, auf denen es heißt, dass Ivybears "nicht nur süß aussehen, sondern auch köstlich schmecken". Das wiederum kann dazu führen, dass die vom Hersteller empfohlene Menge von maximal zwei Bärchen am Tag (wesentlich) überschritten wird. Zudem sind die Gummibären ansprechend für Kinder und könnten von ihnen versehentlich als Süßigkeiten verzehrt werden.

Seit 2020 ist die Internetseite nur noch englischsprachig, wirbt aber mit "made in Germany" und verkauft auch nach Deutschland. Zutaten und Nährwertangaben gibt es dort nicht, obwohl entsprechende Reiter gesetzt sind. Hinsichtlich der Wirkversprechen gilt das oben Gesagte, verpflichtende Kennzeichnungselemente fehlen weiterhin.

Recherchen nach diesem Produkt auf anderen Internetseiten ergaben, dass die zugesetzten Vitamine Folsäure und Vitamin A pro Tagesdosis über den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung liegen. Vitamin A sollte laut BfR in Nahrungsergänzungsmitteln am besten gar nicht enthalten sein.

Außerdem sind laut Zutatenliste Zucker und Traubenzucker enthalten, Nährwertangaben dazu (und Kalorienangaben) müssen bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht gemacht werden.

 

Zum Weiterlesen:

Verbraucherbeschwerde zu Ivy Bears Womens Hair Vitamins (aus 2020)

Sorgt Biotin für gesunde Haut, glänzende Haare und feste Nägel?

Mehr Zink bei Erkältungen?

Folsäure-Produkte -  wann sind sie nützlich?

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.