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Eine Brille für alles und immer?

Stand:
DeeFocus verspricht wahre Wunder
Eine schwarze Brille liegt auf einem Schreibblock
Off

Das ärgert uns

Auf der Internet-Suche nach einer Alternative zu seinem Kassengestell traf Jörg O. auf eine Werbeanzeige für eine individuell einstellbare Brille. Die Anzeige erschien immer wieder. Schließlich klickte O. auf ein eingeblendetes Produktvideo.

Sehhilfen der Marke „deefocus“ versprechen darin nicht nur Hilfe bei Sehschwäche, sondern wollen sogar die Verschlechterung der Sehkraft verhindern. Sie sollen die Möglichkeit bieten, selbst die Sehstärke einzustellen, und suggerieren zugleich, dass ein Arztbesuch oder der Kauf von Brillen per Rezept nicht mehr nötig sei. Auch Hornhautverkrümmungen könnten durch die Sehhilfe ausgeglichen werden.

  • „Nie wieder für verschreibungspflichtige Brillen zahlen“
  • „verhindert die Verschlechterung der Sehkraft“
  • „die einzige Brille, die Sie jemals brauchen werden“ 
  • „die Anpassungen sind so präzise, dass die Brille auch Astigmatismus problemlos ausgleichen kann.“

Durch die vollmundigen Aussagen im Werbevideo und auf der Webseite fühlte sich O. in die Irre geführt. Auch die Verbraucherzentrale Hessen findet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hier getäuscht werden.

Bei Aussagen dieser Art handelt es sich um sogenannte Heilmittelwerbung. Es ist nicht belegt, dass eine solche Wirkung oder der versprochene Effekt tatsächlich eintritt.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Seien Sie generell kritisch bei Angeboten im Gesundheitsbereich, die mit Superlativen werben. Oftmals halten derartige Produkte nicht, was sie versprechen. Häufig handelt es sich um Massenware, unter anderem aus Asien, deren Wirksamkeit bezweifelt werden darf. 

Wenden Sie sich bei Problemen an ein Fachgeschäft oder einen Optiker vor Ort und lassen Sie sich individuell beraten.

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Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
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