Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Eine Brille für alles und immer?

Stand:
DeeFocus verspricht wahre Wunder
Eine schwarze Brille liegt auf einem Schreibblock
Off

Das ärgert uns

Auf der Internet-Suche nach einer Alternative zu seinem Kassengestell traf Jörg O. auf eine Werbeanzeige für eine individuell einstellbare Brille. Die Anzeige erschien immer wieder. Schließlich klickte O. auf ein eingeblendetes Produktvideo.

Sehhilfen der Marke „deefocus“ versprechen darin nicht nur Hilfe bei Sehschwäche, sondern wollen sogar die Verschlechterung der Sehkraft verhindern. Sie sollen die Möglichkeit bieten, selbst die Sehstärke einzustellen, und suggerieren zugleich, dass ein Arztbesuch oder der Kauf von Brillen per Rezept nicht mehr nötig sei. Auch Hornhautverkrümmungen könnten durch die Sehhilfe ausgeglichen werden.

  • „Nie wieder für verschreibungspflichtige Brillen zahlen“
  • „verhindert die Verschlechterung der Sehkraft“
  • „die einzige Brille, die Sie jemals brauchen werden“ 
  • „die Anpassungen sind so präzise, dass die Brille auch Astigmatismus problemlos ausgleichen kann.“

Durch die vollmundigen Aussagen im Werbevideo und auf der Webseite fühlte sich O. in die Irre geführt. Auch die Verbraucherzentrale Hessen findet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hier getäuscht werden.

Bei Aussagen dieser Art handelt es sich um sogenannte Heilmittelwerbung. Es ist nicht belegt, dass eine solche Wirkung oder der versprochene Effekt tatsächlich eintritt.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Seien Sie generell kritisch bei Angeboten im Gesundheitsbereich, die mit Superlativen werben. Oftmals halten derartige Produkte nicht, was sie versprechen. Häufig handelt es sich um Massenware, unter anderem aus Asien, deren Wirksamkeit bezweifelt werden darf. 

Wenden Sie sich bei Problemen an ein Fachgeschäft oder einen Optiker vor Ort und lassen Sie sich individuell beraten.

Deutsche Gesetze, aufgeschlagenes Buch

Unsere erfolgreichen Abmahnungen

Hier finden Sie eine Auswahl.

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.