Ein Vortrag für alle, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.
Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist und wer die Wünsche gegenüber Ärzten vertritt, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist.
Erfahren Sie im Vortrag, was der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ist und wie Sie damit vorsorgen können.
Bitte melden Sie sich bis zum 23.10. zu diesem kostenfreien Vortrag an: unter fulda@verbraucherzentrale-hessen.de oder 0661/77453.
Für eine individuelle Beratung (Dauer ca. 30 Minuten), vergibt die Verbraucherzentrale im Anschluss an den Vortrag kostenpflichtige Termine.
