Individuelle Beratung zu Verpflegung und Ernährungsbildung
Stand:
Eine ausgewogene, kindgerechte und nachhaltigere Verpflegung, verknüpft mit praxisnaher Ernährungsbildung in der frühkindlichen Kindertagesbetreuung in Hessen zu etablieren, das ist unser Ziel. Um hier zu unterstützen und Strukturen aufzubauen, beraten wir Sie gerne individuell.
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SDI Productions/iStock
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Wir bieten passgenaue Beratung und Unterstützung an
Wir begleiten die frühkindliche Kindertagesbetreuung bei der Planung und Organisation der Mittags- und Zwischenverpflegung und unterstützen bei der Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas.
Wir zeigen Wege auf, wie eine praxisnahe Ernährungsbildung gelebt und in den Betreuungsalltag integriert werden kann.
Wir helfen Kindertagespflegepersonen und Kitas dabei, eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegung in ihrem pädagogischen Konzept zu verankern.
Wir unterstützen bei der Vernetzung aller Beteiligten rund um die Organisation und Umsetzung der Verpflegungssituationen sowie bei der Vermittlung von Bildungspartnerschaften in der Kindertagesbetreuung.
Wir checken Ihre Speisepläne und geben Ihnen Feedback, wie Sie noch besser werden können. Dabei achten wir auf ein ausgewogenes und kindgerechtes Speisenangebot und auf die Gestaltung des Speiseplans.
Unsere Themen
Qualitätsentwicklung, -optimierung und -verstetigung bei der Gestaltung kindgerechter und gesundheitsfördernder Mahlzeiten
Organisation einer nachhaltigeren Verpflegung in der frühkindlichen Kindertagesbetreuung
praxisnahe und alltagstaugliche Ernährungsbildung in den Lebenswelten Kindertagespflege und Kita
Fortbildungsmöglichkeiten
Vernetzungsmöglichkeiten
Sie sind
Kindertagespflegeperson,
Leitung, pädagogische oder hauswirtschaftliche Fachkraft in einer Kindertagesstätte,
Träger, Fachdienst oder Fachberatung in der Kindertagesbetreuung,
Essensanbieter für Kindertagesstätten,
Eltern(teil) eines Kindes in der Kindertagesbetreuung,
Referentin/Referent für Kindertagesbetreuung
und möchten mit uns in Kontakt kommen? Hier finden Sie Wege.
Schritt für Schritt zur individuellen Beratung
Sie kontaktieren uns per E-Mail, per Kontaktformular oder telefonisch. Nach dem ersten Kontakt erhalten Sie von uns einen Bogen zur Bestandsaufnahme und füllen diesen aus. Dort formulieren Sie Ihre wichtigsten Fragen und den Beratungsbedarf und vereinbaren mit uns einen Beratungstermin. Die Beratung erfolgt je nach Fragestellung und Sachverhalt per Telefon, Videocall oder vor Ort.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Impulsberatung mit einer Dauer von etwa 2 Stunden. Hier werden Ihre Bedarfe festgelegt, und wir besprechen das weitere mögliche Vorgehen.
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Diese Angaben sind hilfreich, damit wir uns zeitnah und orientiert an Ihren Bedürfnissen mit Ihnen in Verbindung setzen können.
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Hinweis: Derzeit ist uns eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail leider nicht möglich. Nur wenn Sie mit einem unverschlüsselten Versand einverstanden sind, können wir zur Beantwortung/Bearbeitung Ihres Anliegens zügig per E-Mail mit Ihnen korrespondieren. Sie erklären Ihr Einverständnis, indem Sie dieses Kontaktformular ausfüllen und absenden. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z. B. per E-Mail an die Adresse datenschutz@verbraucherzentrale-hessen.de oder per Post. Die Adresse hierzu sowie weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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Gut verpflegt: Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Hessen
Die Mahlzeitengestaltung ist in der Kindertagesbetreuung eine große Herausforderung. Die Vernetzungsstelle bietet Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten Unterstützung für eine ausgewogene, kindgerechte, genussvolle und nachhaltigere Verpflegungsstrategie mit ergänzender Ernährungsbildung. Wir beraten, informieren und vernetzen.
Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.