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„Durstlöscher“ werden ihrem Namen nicht gerecht

Stand:
Erfrischungsgetränke der Marke „Durstlöscher“ enthalten sehr viel Zucker. Die Aufmachung richtet sich vor allem an Kinder und junge Menschen. Nach unserer Ansicht sind sie aber gerade nicht zum Durstlöschen geeignet: Der Markenname „Durstlöscher“ führt in die Irre.
Ein etwa dreijähriger Junge im Profil, der aus einem Trinkpäckchen mit Strohhalm trinkt
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Das ärgert uns

40 bis 60 Gramm Zucker sind in einem 500-Milliliter-Trinkpäckchen „Durstlöscher“ enthalten. Frau B. fragte empört bei der Verbraucherzentrale an, ob man ein derart stark zuckerhaltiges Getränk „Durstlöscher“ nennen darf. Es sei ihrer Meinung nach eine Frechheit, dass die Herstellerfirma Kinder und Jugendliche mit dem Markennamen blendet.

Die Erfrischungsgetränke der Marke „Durstlöscher“ stecken in Tetrapaks zu 500 Milliliter oder einem Liter. Darunter sind Eistees, Sorten mit geringen Fruchtsaftgehalten und Geschmacksrichtungen wie „Bubble Gum“ und „Zuckerwattegeschmack“.

Allen gemeinsam ist, dass sie in poppigen Farben daherkommen, in der Regel Aromen und Zusatzstoffe enthalten – und zwischen 8 und 12 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Das entspricht in einem Trinkpäckchen von einem halben Liter bis zu 20 Stück Würfelzucker.

Des Weiteren informiert die Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackungen nicht über die Art des Getränkes, zum Beispiel „Saft“, „Nektar“, „Schorle“ oder „Erfrischungsgetränk“. Bei etlichen Sorten, auf denen ausschließlich Früchte genannt und abgebildet sind, können die Kaufenden leicht Getränke mit sehr viel höheren Fruchtgehalten erwarten.

Das rät die Verbraucherzentrale

Nach einhelliger Meinung der Fachgesellschaften eignen sich Limonaden, Cola- und Fruchtsaftgetränke, Brausen, Nektare, Obstsäfte, Eistees oder Milchmischgetränke nicht als Durstlöscher. Sie enthalten viel Zucker und liefern damit viele Kalorien. Regelmäßig genossen, sind sie ein Risikofaktor für Übergewicht und Fettsucht.

Wasser, ungezuckerte Kräuter- und Früchtetees löschen hingegen den Durst ideal. Kräuter, Frucht-Eiswürfel oder ein Schuss Sirup peppen Wasser auf. Auch Saftschorlen mit drei bis vier Teilen Wasser und einem Teil Saft eignen sich als Flüssigkeitsspender. Sie liefern maximal die Hälfte des Zuckergehaltes der vermeintlichen „Durstlöscher“.

Weitere Informationen

Das richtige Getränk: Ideale Durstlöscher an heißen Tagen

Durstlöscher Wassermelonen-Geschmack im Portal Lebensmittelklarheit.de

Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.