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Schluss mit Tintenfischringen aus Formfisch

Stand:
Nicht so lecker: Sieht aus wie gewachsene Tintenfischringe - ist aber aus Stücken zusammengefügte Tintenfischzubereitung, in Ringe geformt und frittiert.
Erfolgreiche abgemahnte Produkte aus Formfisch

Auf der Schauseite der Verpackung präsentieren sie sich wie gewachsene frittierte Tintenfischringe - in Wirklichkeit steckt aber eine aus Stücken zusammengefügte Tintenfischzubereitung drin, die in Ringe geformt und frittiert wurde. Wir fanden: Das kann Verbraucher täuschen. Der französische Hersteller Escal hat unsere Unterlassungsforderung akzeptiert und bietet das Produkt nicht länger im deutschen Lebensmitteleinzelhandel an.

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Darum geht's

Auf der Schauseite des Tiefkühlbeutels „Escal Calamar Romana“ sind frittierte Teigringe zu sehen. Die Produktinformationen auf der Rückseite beginnen: „Unsere Calamar Romana werden aus ausgewählten Tintenfischringen in einem feinen Backteig sorgfältig zubereitet.“ Lediglich die Bezeichnung oberhalb der Zutatenliste beschreibt das Produkt als „Backteig mit Tintenfischringen aus Tintenfischstücken zusammengefügt, …“ - also Formfisch! Eine Verbraucherin sah sich durch die Aufmachung der Schauseite und die Produktinformation über die Qualität getäuscht und beschwerte sich bei lebensmittelklarheit.de, dem Portal der Verbraucherzentralen.

In einem aktuellen Fall zeigte eine Umverpackung das Bild panierter Tintenfischringe für das Tiefkühlprodukt „Calamares“. Laut Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung handelt es sich hierbei um eine „Tintenfischzubereitung, aus zerkleinertem Tintenfleisch geformte Ringe, paniert, vorfrittiert, einzeln entnehmbar, tiefgefroren“. Diese Darstellung auf der Umverpackung des Produktes erachtete die Verbraucherzentrale Hessen ebenso als irreführend, da es sich tatsächlich um eine Tintenfischzubereitung aus nur 20 Prozent zerkleinertem Tintenfischfleisch und weiteren Zutaten wie Weizenmehl, Wasser und Stärke handelte. Sie mahnte den Hersteller, die Deutsche See, ab.

Das ist geregelt

Der Hersteller hat für das Produkt "Escal Calamar Romana" auf der Rückseite der Verpackung die rechtliche Vorgabe der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) erfüllt: Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fisch aussehen, aber tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen (zusammengefügt durch andere Zutaten wie Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme oder andere Mittel), müssen mit dem Hinweis "aus Fischstücken zusammengefügt" gekennzeichnet werden.

Anders der Hersteller Deutsche See: Dieser unterließ beim Produkt „Calamares“ den Hinweis, dass es sich hierbei um zusammengesetzte Tintenfischstücke handelt. Er verwies nur auf der Rückseite und in der Zutatenliste des Produkts darauf, dass die Zubereitung lediglich zu 20 Prozent aus Tintenfisch besteht.

Aber: Informationen über Lebensmittel dürfen nach der LMIV nicht täuschen. Somit ist ein hinreichend deutlicher Hinweis darauf vorgeschrieben, dass ein Produkt entgegen der Verbrauchererwartung lediglich „aus Fischstücken zusammengefügt“ ist. Insbesondere sind wesentliche Informationen über die Zusammensetzung rechtzeitig bereitzustellen.

Wer sich also zum Beispiel erst in den Details der Zutatenliste über die Qualität informieren muss, weil die Schauseite der Verpackung auf den ersten Blick den echten, gewachsenen Tintenfisch suggeriert, wurde nicht rechtzeitig informiert und kann dadurch getäuscht werden.

Das haben wir erreicht

Unserer Ansicht nach reicht es nicht, die tatsächliche Beschaffenheit der „Tintenfischringe“ nur auf der Rückseite zwischen weiteren Informationen zu erklären. Im ersten Fall hatte der französische Hersteller Escal die Unterlassungsforderung der Verbraucherzentrale akzeptiert und bietet das Produkt nicht länger im deutschen Lebensmitteleinzelhandel an.

Auch der Hersteller Deutsche See reagierte: Er unterzeichnete die Unterlassungserklärung. Das Produkt wird ebenfalls mittlerweile nicht mehr angeboten.

Das können Sie tun

Fühlen Sie sich durch die Werbung und Kennzeichnung für ein herkömmliches Lebensmittel über den Tisch gezogen oder unzureichend informiert, können sie sich bei der Verbraucherzentrale oder lebensmittelklarheit.de beschweren. Bei Ärger über Nahrungsergänzungsmittel wenden Sie sich an klartext-nahrungsergaenzung.de.

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