Auf der Schauseite der Verpackung präsentieren sie sich wie gewachsene frittierte Tintenfischringe - in Wirklichkeit steckt aber eine aus Stücken zusammengefügte Tintenfischzubereitung drin, die in Ringe geformt und frittiert wurde. Wir fanden: Das kann Verbraucher täuschen. Der französische Hersteller Escal hat unsere Unterlassungsforderung akzeptiert und bietet das Produkt nicht länger im deutschen Lebensmitteleinzelhandel an.
Darum geht's
Auf der Schauseite des Tiefkühlbeutels „Escal Calamar Romana“ sind frittierte Teigringe zu sehen. Die Produktinformationen auf der Rückseite beginnen: „Unsere Calamar Romana werden aus ausgewählten Tintenfischringen in einem feinen Backteig sorgfältig zubereitet.“ Lediglich die Bezeichnung oberhalb der Zutatenliste beschreibt das Produkt als „Backteig mit Tintenfischringen aus Tintenfischstücken zusammengefügt, …“ - also Formfisch! Eine Verbraucherin sah sich durch die Aufmachung der Schauseite und die Produktinformation über die Qualität getäuscht und beschwerte sich bei lebensmittelklarheit.de, dem Portal der Verbraucherzentralen.
Das ist geregelt
Der Hersteller hat auf der Rückseite der Verpackung die rechtliche Vorgabe der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) erfüllt: Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fisch aussehen, aber tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen (zusammengefügt durch andere Zutaten wie Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme oder andere Mittel), müssen mit dem Hinweis ‚aus Fischstücken zusammengefügt‘ gekennzeichnet werden.
Aber: Informationen über Lebensmittel dürfen nach der LMIV nicht täuschen. Das gilt auch, wenn die wesentliche Information über die Zusammensetzung nicht rechtzeitig bereitgestellt wird. Wer sich also zum Beispiel erst in den Details der Zutatenliste über die Qualität informieren muss, weil die Schauseite der Verpackung auf den ersten Blick den echten gewachsenen Tintenfisch suggeriert, wurde nicht rechtzeitig informiert und kann dadurch getäuscht werden.
Das haben wir erreicht
Unserer Ansicht nach reicht es nicht, die tatsächliche Beschaffenheit der „Tintenfischringe“ nur auf der Rückseite zwischen weiteren Informationen zu erklären. Der französische Hersteller Escal hat die Unterlassungsforderung der Verbraucherzentrale akzeptiert und bietet das Produkt nicht länger im deutschen Lebensmitteleinzelhandel an.
Das können Sie tun
Fühlen Sie sich durch die Werbung und Kennzeichnung für ein herkömmliches Lebensmittel über den Tisch gezogen oder unzureichend informiert, können sie sich bei der Verbraucherzentrale oder lebensmittelklarheit.de beschweren. Bei Ärger über Nahrungsergänzungsmittel wenden Sie sich an klartext-nahrungsergaenzung.de.