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Knorpelaufbau durch Chondroitin und Glucosamin? Teure Arztempfehlung

Stand:
Fragwürdige Nahrungsergänzungsmittel zum Knorpelaufbau in der Arztpraxis empfohlen
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Das ärgert uns

Wegen ihrer Kniebeschwerden suchte Frau C. aus Darmstadt eine orthopädische Praxis auf. Im Arztgespräch zu ihren MRT-Ergebnissen empfahl  der Orthopäde Frau C., etwas zum Knorpelaufbau einzunehmen. Statt eines Rezepts bekam sie von der Arzthelferin aber eine Information über verschiedene Nahrungsergänzungsmittel. Dazu gab es gleich einen Bestellzettel und den Hinweis, die Arzthelferin habe schon ein Kreuz bei dem empfohlenen Produkt gemacht, Frau C. müsse nur noch ihre Adresse eintragen und die Bestellung abschicken.

Frau C. war skeptisch, ob dieses teure Mittel mit den Wirkstoffen Glucosamin und Chondroitin – die 3-Monatspackung sollte über 100 Euro kosten – sinnvoll zur Linderung ihrer Beschwerden sei, und fragte bei der Verbraucherzentrale nach.

Das rät die Verbraucherzentrale

Nahrungsergänzungsmittel sind oft kostspielig, und ihre Wirkung ist selten belegt. Sie sind keine Medikamente und ersetzen auch kein Medikament. Dass der Arzt in der Sprechstunde ein Nahrungsergänzungsmittel empfohlen hat, verstößt gegen die ärztliche Berufsordnung.

Eine gesundheitliche Wirkung der Inhaltsstoffe des empfohlenen Präparats (Glucosamin und Chondroitin, mehrere Vitamine und Spurenelemente) auf die Gelenkfunktion oder eine Erkrankung des Knorpels ist nicht nachgewiesen. Die Werbung mit einer positiven Wirkung ist verboten. Um Gelenkerkrankungen vorzubeugen, hilft es am ehesten, sich vollwertig zu ernähren, viel zu bewegen und Normalgewicht zu halten.

Vorsicht vor vollmundigen Heilungsversprechen!

Auf dem Markt für Nahrungsergänzungsmittel tummeln sich – besonders im Internet – auch viele dubiose Anbieter. Deren Werbung schürt oft Ängste und verspricht Heilung, Schutz vor altersbedingten Erkrankungen oder Krankheiten wie Krebs. Seien Sie kritisch, wenn man Ihnen solche Produkte als Allheilmittel oder Schutz vor gefährlichen Krankheiten verkaufen will.

Auch Fake-Shops, die nach Bestellung und Bezahlung gar keine Ware liefern, gibt es hier immer wieder. Oft haben die Webseiten unseriöser Anbieter kein Impressum. Dann hätten Sie große Schwierigkeiten, Ihr Geld wiederzubekommen.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.