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Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto

Pressemitteilung vom
Kostenloser Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Am Mittwoch, den 18. Juni 2025 von 17:30 bis 19:00 Uhr bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen den Online-Vortrag „Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto“ an. Kostenlose Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen möglich

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Mittwoch, 18.06.2025, 17:30 – 19 Uhr
Photovoltaikstrom für Haushalt und Elektroauto

Strom mit Sonnenenergie erzeugen, selbst nutzen und den Überschuss ins Netz einspeisen – das ist inzwischen bei allen Häusern möglich, die über ein für Photovoltaik geeignetes Dach verfügen.

Ein erheblicher Teil der auf diese Weise erzeugten Solarenergie kann direkt verbraucht werden und damit Kosten einsparen. Der Überschuss – also der Solarstrom, der nicht direkt verbraucht werden kann – wird in das örtliche Versorgungsnetz eingespeist und vergütet. Doch lohnt sich eine entsprechende Photovoltaik-Anlage?

Dipl.-Ing. Rudolf Bersch, Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen, gibt Einblick in Funktionsweise, Voraussetzungen, Kosten und Nutzen.

Fragen können über den Chat gestellt werden, Kamera und Mikrofon werden nicht benötigt.

Weitere Online-Vorträge der Energieberatung zum Vormerken

  • Mittwoch, 02.07.2025, 17.30-19.00 Uhr
    Wärmepumpe – eine nachhaltige Alternative?
     
  • Dienstag, 19.08.2025, 17:30-19.00 Uhr
    Moderne Heiztechnik & Heizungsoptimierung

Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
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Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

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