Verbraucherzentrale Hessen erwartet jetzt Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm
Im Termin vor dem OLG Hamm am 16. April 2026 zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen die Stromio GmbH ließ das Gericht erkennen, dass es der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen folgen wird. Die von Stromio angebotenen Vergleichsverhandlungen sind jetzt gescheitert. In der Folge wird das Gericht am 28. Mai 2026 eine Entscheidung verkünden.
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„Eine Zustimmung zu den Vergleichsangeboten von Stromio war aus mehreren Gründen nicht möglich“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Zum einen hat Stromio für die über 4.600 Geschädigten, die sich unserer Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, einen unverhältnismäßig niedrigen Schadenersatzbetrag angeboten. Zum anderen wollte Stromio formale Hürden für die Schadensregulierung aufbauen, die nicht hinnehmbar waren“.
Zuletzt bot Stromio an, pauschal 220 € an die Beteiligten der Musterfeststellungsklage auszuzahlen. „Nach unseren Schätzungen dürfte der tatsächliche Schaden der Betroffenen bei durchschnittlich 350 € liegen“, so Wendt weiter. „Hätten wir den Vergleich angenommen, wäre er möglicherweise aus einem anderen Grund nicht zustande gekommen.“ Denn die Geschädigten haben die Möglichkeit, aus dem Vergleich auszutreten, wenn er für sie ungünstig ist. „Wir hätten damit rechnen müssen, dass die Mehrheit der Geschädigten von dieser Option Gebrauch macht.“
Das Gericht ließ in der mündlichen Verhandlung eindeutig erkennen, dass die Kündigungen der Stromlieferverträge im Jahr 2021 rechtswidrig gewesen seien. Den Betroffenen stünden demnach grundsätzlich Schadensersatzansprüche zu. „Wir gehen deshalb davon aus, dass das OLG Hamm zugunsten der Betroffenen entscheiden wird,“ so Wendt. Bedauerlich sei, dass Stromio weiterhin nicht zu einer angemessenen Entschädigung der ehemaligen Kunden bereit ist, so Wendt.
Die Verbraucherzentrale Hessen informiert über den Fortgang des Verfahrens und wird die Geschädigten auch weiterhin unterstützen.
Hintergrund
Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt.
Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand des Verfahrens, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.