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Stromio: Klageregister eröffnet

Pressemitteilung vom
Ab sofort können sich Betroffene zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio anmelden
Skulptur der Justizia, im Hintergrund ein Hammer als Symbol des Gerichtsurteils

Das Oberlandesgericht Hamm hat der Stromio GmbH die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen zugestellt. Auf Veranlassung des Gerichts hat das Bundesamt für Justiz nun das Klageregister eröffnet. Wer sich an der Musterfeststellungsklage gegen Stromio beteiligen will, kann sich daher ab sofort kostenfrei in das Klageregister eintragen und sich damit der Musterfeststellungsklage anschließen. Wer seinen Schadensersatzanspruch berechnen will, kann dazu das Rechen-Tool der Verbraucherzentrale Hessen nutzen. 

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Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen. Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht Hamm soll festgestellt werden, dass Stromio rechtswidrig gehandelt hat. So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen.

Eintragung ins Klageregister jetzt möglich

Wer betroffen ist, kann sich ab sofort in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der Eintrag ist kostenfrei möglich. Für den Eintrag in das Klageregister haben Betroffene ausreichend Zeit. Das geht bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung. „Da wir derzeit nicht absehen können, wann das Gericht einen Termin für die erste mündliche Verhandlung anberaumen wird, empfehlen wir, den Eintrag ins Klageregister so bald wie möglich vorzunehmen“, sagt Kerstin Wolf, Leitung Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucher-zentrale Hessen. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.

Schadenshöhe laufend dokumentieren

Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, sollte die Höhe des entstanden Schadens dokumentieren. „Wenn wir mit der Musterfeststellungsklage erfolgreich sind, muss in einem zweiten Schritt die Schadenshöhe durchgesetzt werden“, so Wolf weiter. „Daher ist es wichtig, bei jedem Vertragswechsel die Zählerstände zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren.“ Weitere Informationen dazu auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he.

Schadenshöhe online berechnen

Für die Berechnung der Schadenshöhe bietet die Verbraucherzentrale Hessen einen kostenlosen Online-Rechner an. Damit können Geschädigte Verbraucher einfach den ihnen zustehenden Schadenersatzbetrag ermitteln. „Personen, die sich an unserer Musterfeststellungsklage beteiligen, sollten allerdings erst das Urteil abwarten, bevor sie sich direkt an Stromio wenden“, so Wolf. Für Beteiligte an der Klage sei die Verjährung gehemmt. 
 

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