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Bargeld: Akzeptanz und Zugang sichern

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt den Beschlussvorschlag der Verbraucherschutzministerkonferenz in Regensburg und konkretisiert Forderungen
Jemand habe am Geldautomaten Bargeld mit einer Bankkarte ab

Bezahlen mit Bargeld schützt die Privatsphäre, ist unkompliziert und funktioniert auch, wenn der Strom ausfällt. Aber der Zugang zu Bargeld wird in Deutschland immer schwerer. Auch das Bezahlen mit Bargeld ist nicht mehr überall möglich. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert das Einschreiten des Gesetzgebers.  

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 „Zu meinem Erstaunen musste ich heute feststellen, dass mir eine Gebühr von 4,50 Euro für die Bargeldabhebung berechnet wurde“, so beschwert sich im Mai 2024 ein Verbraucher aus dem Rhein-Main-Gebiet. Dabei war er froh, dass er überhaupt einen Geldautomaten gefunden hatte. Und auf den ersten Blick gehörte dieser Automat im gemeinsamen Vorraum zweier Kreditinstitute auch zum Verbund seines Geldinstitutes. In Portugal wäre ihm dies mit einer portugiesischen Bankkarte nicht passiert. Dort gilt ein Recht auf kostenlose Bargeldabhebung an allen Geldautomaten.

„Bargeld ist ein Schatz, der uns nur dann erhalten bleibt, wenn Scheine und Münzen in ausreichendem Maße im Umlauf bleiben. Wenn wir in Zukunft Bargeld als Zahlungsmittel nutzen wollen, müssen unterschiedlichste Maßnahmen geprüft werden“, fordert Katharina Lawrence, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Ohne entschiedenen Gegenwind wird Bargeld nach und nach aus unserem Alltag verdrängt werden.“

Umfragen zufolge ist Bargeld in Deutschland das beliebteste Zahlungsmittel. Aber Bargeld steht unter Druck: Banken und Sparkassen reduzieren mit zunehmender Geschwindigkeit Filialen und Geldautomaten. Immer häufiger lehnen Händler und Gastronomen Bargeldzahlungen einseitig ab. 

Die Verbraucherzentrale Hessen fordert daher:

  1. Geldautomaten und Filialen dürfen nicht unbemerkt verschwinden. Die aktuelle Versorgungssituation der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Bargeld muss durch geeignete Maßnahmen des Staates stetig erfasst werden.
  2. Vorgaben, wie sie zum Beispiel bei der Versorgungsdichte von Briefkästen bestehen, sollten auch für Bankautomaten entwickelt werden, damit der Zugang zu Bargeld möglich bleibt. Neben Sparkassen, denen als Kreditinstitute mit öffentlichem Auftrag eine besondere Verantwortung zukommt, sind Kooperationen zwischen unterschiedlichen Playern vor Ort bei den Menschen zu forcieren. Diejenigen, die die  Aufgaben der Bargeldversorgung übernehmen, sind zu vergüten. Dies ist auf diejenigen Zahlungsdienstleister, die profitieren, umzulegen.
  3. Es wird ein Recht auf kostenlose Bargeldabhebungen eingeführt.   
  4. Händlern und Gastronomen, die von vornherein „No Cash“-Regeln leben wollen, sind klare gesetzliche Grenzen zu setzen.

Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt daher die vom Land Hessen initiierte Beschlussvorlage zu der in dieser Woche stattfindenden Verbraucherschutzministerkonferenz in Regensburg, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, auch auf der europäischen Ebene Maßnahmen zum Erhalt des Bargeldes zu ergreifen.

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