Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Wissen ist Geld wert

Pressemitteilung vom
Einladung zum Fachtag „Finanzbildung im Alter“ am 23.06.2025 im Haus am Dom in Frankfurt am Main
Hände zweier älterer Personen mit Unterlagen und einem Taschenrechner

Obwohl das Finanzbildungsniveau in Deutschland im internationalen Vergleich relativ hoch ist, zeigt der aktuelle OECD-Bericht zur Finanzkompetenz, dass es je nach Bevölkerungsgruppe durchaus Unterschiede gibt. Die Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Hessen macht außerdem deutlich: Insbesondere ältere Menschen stehen in Finanzfragen oft vor besonderen Herausforderungen. Beim Fachtag „Finanzbildung im Alter“ geht die Verbraucherzentrale Hessen daher zusammen mit Expertinnen und Experten der Frage nach, wie Finanzbildung auch im Alter gelingen kann.

Off

„Viele ältere Menschen kommen wegen finanzieller Angelegenheiten zu uns in die Beratung. Häufig stellen wir dabei fest, dass die Entscheidung für eine zusätzliche Absicherung im Alter oder eine bestimmte Risikovorsorge nicht genug durchdacht wurde. Finanzielle Verluste oder Einschränkungen bei der Verfügbarkeit des Geldes sind dann häufig die Folge“, sagt Katharina Lawrence, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Manche Entscheidung für ein Anlageprodukt oder eine Versicherung wäre sicherlich nicht oder anders getroffen worden, wenn die Betroffenen die Konsequenzen bedacht und die Alternativen gekannt hätten“, so Lawrence weiter. 

Für Finanzentscheidungen im Alter mehr Wissen vermitteln 

Aus ihrer Beratungspraxis hat die Verbraucherzentrale Hessen einige typische Fälle herausgegriffen. Allen gemeinsam ist, dass ältere Menschen Vorsorge-Entscheidungen für sich oder andere treffen wollten. Dabei haben sie entweder aus Unkenntnis oder geleitet von ihren Gefühlen Geldanlageprodukte oder Versicherungen gewählt, die entweder zu finanziellen Verlusten führten, die Liquidität deutlich einschränkten oder am Bedarf vorbei gingen. 

Hintergrundinformationen: Wissen ist Geld wert – Beispiele aus der Beratung  

Fachtagung „Finanzkompetenz im Alter“ 

Im Rahmen der Fachtagung „Finanzkompetenz im Alter - Herausforderungen und Perspektiven der Finanzbildung“ möchte die Verbraucherzentrale Hessen daher gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Finanz- und Erwachsenenbildung die aktuellen Bedarfe und Herausforderungen der Finanzbildung für ältere Zielgruppen herausarbeiten.

Die Tagung richtet sich insbesondere an Fachleute aus der Erwachsenenbildung, Finanz- und Verbraucherbildung sowie an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung. 

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich. Alle Informationen zum Programm und zur Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/finanzkompetenz-im-alter
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.