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Genuss mit Zukunft – nachhaltig einkaufen und essen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen informiert, wie es gelingt, Lebensmittelabfälle zu reduzieren und Plastik beim Einkauf zu sparen
Gemüsereste verwerten: Jemand verteilt verschiedene Gemüsesorten auf einem Backblech und sammelt die Reste in einem Eimer

Anlässlich der Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“ und der „Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit“ bietet die Verbraucherzentrale am 28.09.2023 von 10.00 bis 17.00 Uhr an der Konstablerwache in Frankfurt den Infostand „Genuss mit Zukunft“ an.

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Wir alle sind gefragt, das Klima, Energie- und Umweltressourcen zu schonen. Welche Lebensmittel in unserem Einkaufskorb landen, spielt dabei eine größere Rolle als viele denken. Interessierte erfahren am Stand der Verbraucherzentrale, wie geplanter Einkauf und richtige Lagerung helfen, Lebensmittelverluste zu vermeiden, welche Gemüse- und Obstsorten wann aus regionalem Freilandanbau stammen und wie wir beim Einkauf von Lebensmitteln, Kosmetika und Kleidung Plastik einsparen können.

Treffen Sie uns an unserem Stand und informieren Sie sich,

  • was an welchem Lagerort am längsten hält,
  • was wann aus dem Freiland, dem Gewächshaus oder aus der Ferne stammt
  • wie die Mehrwegpflicht in der Gastronomie funktioniert.

An den Themen-Stationen können Sie spielerisch Ihr Wissen testen und Neues erfahren.

Über die Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“

Vom 29. September bis 6. Oktober findet unter dem Motto „Deutschland rettet Lebensmittel“ die bundesweite Aktionswoche der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ statt. Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit spannende Workshops und Aktionen rund um das Thema Lebensmittelverschwendung und -wertschätzung an.

Über die „Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit“

Als Initiative des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Teil des Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit finden vom 18. September bis 8. Oktober 2023 die Aktionstage statt. Sie sollen Ideen, Innovationen und das Engagement aller Akteure sichtbar machen die sich für 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen einsetzen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.