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Plastik sparen im Alltag

Pressemitteilung vom
Kostenlose Bildungsangebote der Verbraucherzentrale Hessen
Zwei Personen mit Lebensmitteln in Einkaufsnetzen und -taschen stehen in einer Küche, man sieht nur ihre Beine

Neue Gesetze sollen dafür sorgen, dass unser Plastikkonsum Schritt für Schritt sinkt – beispielsweise die Pflicht in der Gastronomie, Mehrwegverpackungen anzubieten, das stufenweise Verbot von Mikroplastik und das Einwegkunststoff-Fondsgesetz. Wie jede und jeder Einzelne dazu beitragen kann, dass privat weniger Plastikmüll anfällt, erfahren Interessierte in Online-Vorträgen der Verbraucherzentrale Hessen.

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Digitale Vortragsreihe „Plastik sparen im Alltag“

Die Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen möglich.

  • Ausgepackt und ausgedient – so reduzieren Sie den Verpackungsmüll - Mittwoch, 06.03.2024, 17.30 bis 19 Uhr
    Wie gut funktioniert das Recycling von Kunststoffen in Deutschland? Sind Papier, Glas und Co. wirklich nachhaltiger als Plastikverpackungen? Teilnehmende können sich auf viele Tipps freuen, wie sie den Verpackungsmüll im Alltag reduzieren können.
  • Putzen, waschen, schminken – so geht’s ohne Kunststoffe - Mittwoch, 13.03.2024, 17.30 bis 19 Uhr
    In Kosmetikprodukten, Wasch- und Reinigungsmitteln stecken Mikro- und Flüssigplastik. Aber brauchen wir Kunststoffe, damit Körper, Böden und Wäsche sauber werden und gut aussehen? Wir zeigen, worauf Sie achten können.
  • Outfits mit Zukunft: nachhaltig kleiden und Mikroplastik sparen - Mittwoch, 20.03.2024, 17.30 bis 19 Uhr
    Mikroplastik gelangt unter anderem aus Synthetikfasern in Flüsse und Meere. Aber was können wir dagegen tun? Teilnehmende erhalten Tipps, worauf sie beim Waschen und Pflegen ihrer Kleidung achten und woran sie nachhaltigere Kleidung erkennen können.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.
Ein Paar prüft die Rechung

Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.