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Plastik sparen im Alltag

Pressemitteilung vom
Kostenlose Bildungsangebote der Verbraucherzentrale Hessen
Zwei Personen mit Lebensmitteln in Einkaufsnetzen und -taschen stehen in einer Küche, man sieht nur ihre Beine

Neue Gesetze sollen dafür sorgen, dass unser Plastikkonsum Schritt für Schritt sinkt – beispielsweise die Pflicht in der Gastronomie, Mehrwegverpackungen anzubieten, das stufenweise Verbot von Mikroplastik und das Einwegkunststoff-Fondsgesetz. Wie jede und jeder Einzelne dazu beitragen kann, dass privat weniger Plastikmüll anfällt, erfahren Interessierte in Online-Vorträgen der Verbraucherzentrale Hessen.

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Digitale Vortragsreihe „Plastik sparen im Alltag“

Die Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen möglich.

  • Ausgepackt und ausgedient – so reduzieren Sie den Verpackungsmüll - Mittwoch, 06.03.2024, 17.30 bis 19 Uhr
    Wie gut funktioniert das Recycling von Kunststoffen in Deutschland? Sind Papier, Glas und Co. wirklich nachhaltiger als Plastikverpackungen? Teilnehmende können sich auf viele Tipps freuen, wie sie den Verpackungsmüll im Alltag reduzieren können.
  • Putzen, waschen, schminken – so geht’s ohne Kunststoffe - Mittwoch, 13.03.2024, 17.30 bis 19 Uhr
    In Kosmetikprodukten, Wasch- und Reinigungsmitteln stecken Mikro- und Flüssigplastik. Aber brauchen wir Kunststoffe, damit Körper, Böden und Wäsche sauber werden und gut aussehen? Wir zeigen, worauf Sie achten können.
  • Outfits mit Zukunft: nachhaltig kleiden und Mikroplastik sparen - Mittwoch, 20.03.2024, 17.30 bis 19 Uhr
    Mikroplastik gelangt unter anderem aus Synthetikfasern in Flüsse und Meere. Aber was können wir dagegen tun? Teilnehmende erhalten Tipps, worauf sie beim Waschen und Pflegen ihrer Kleidung achten und woran sie nachhaltigere Kleidung erkennen können.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.