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Verbraucheraufruf: Betroffene der Frankfurter Fernwärmepreis-Explosion gesucht

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Hessen prüft rechtliche Schritte und bittet Betroffene um Unterstützung
Ein Mann betrachtet verärgert einen Brief

In den vergangenen Tagen landeten in den Briefkästen vieler Frankfurter Haushalte, die Fernwärme beziehen, Schreiben des örtlichen Energieversorgers Mainova AG. Darin enthalten: Ein neuer Wärmevertrag und „Informationen zu den neuen Wärmepreisen“, die ab 1. Juli 2025 um mehr als 30 Prozent höher liegen werden als bislang. Dem vorausgegangen waren Kündigungen der bisherigen Verträge, die bereits im Herbst 2024 ausgesprochen wurden und seinerzeit mit einer Preissenkung verknüpft waren.

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Die Verbraucherzentrale prüft die Rechtmäßigkeit des Vorgehens sowie der neuen Preisstruktur und bittet Betroffene um Unterstützung.

Wer von einer Kündigung seines Liefervertrages betroffen ist und zwischenzeitlich ein neues Vertragsangebot erhalten hat, kann die Kopie des bisherigen Vertrages, das Kündigungsschreiben sowie weitere Mitteilungen zu etwaigen Vertragsänderungen an die Verbraucherzentrale Hessen schicken. Verbraucher sollten dabei auch angeben, ob sie in einem Wohngebiet wohnen, in dem es einen sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang (und somit faktisch keine Alternative zur Fernwärme) gibt:

Verbraucherzentrale Hessen e.V.
Fachgruppe Rechtsdurchsetzung
Große Friedberger Str. 13-17
60313 Frankfurt am Main
mfk@verbraucherzentrale-hessen.de

Tipps für betroffene Kunden: Abschluss nur unter Vorbehalt

Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, vorerst die Verträge nicht zu unterschreiben oder den neuen Preisen zu widersprechen. Wer den neuen Vertrag nicht unterschreibt, muss zunächst einmal keine Angst vor einem Lieferstopp haben. Wer nicht unterschreibt, akzeptiert damit aber nicht automatisch alle Bedingungen des neuen Vertrags. Wer den neuen Vertrag mit der Mainova AG unterzeichnet, sollte zugleich ausdrücklich dazu schreiben, diesen nur deshalb abzuschließen, weil momentan keine andere Heizmöglichkeit bestehe. Und weiterhin, dass er sich die Rückforderung von zu viel bezahlten Entgelten ausdrücklich vorbehalte, sollte sich bestätigen, dass die ordentliche Kündigung sowie die neuen Wärmeverträge unwirksam sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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